Seit dem 3. Januar 2020 können Reisevoranmeldungen für Fahrten nach oder durch Kroatien nicht mehr mit dem MCP-Formular an das Finanzamt gesendet werden. Darüber berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in einem Rundschreiben. Fortan müsse die Voranmeldung jeder einzelnen Reise über ein gesondertes Portal unter https://mcp.porezna-uprava.hr/prijava.html erfolgen.
Nach der erfolgreichen Übermittlung der Reisedaten über das Portal erhalte der Steuerzahler dann ein maschinell-ausgefülltes MCP-Formular per E-Mail zugesandt. Diese sind mit Uhrzeit und Datum versehen und müssen samt Kopien der kroatischen OIB und Ust. ID-Nummer an Bord des Busses mitgeführt werden, schreibt der bdo. (ts)