Zur Kompensation von Einnahmeverlusten, die durch ermäßigte Fahrpreise für Schüler, Auszubildende und Studenten entstehen, erhalten die Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 45a PBefG). Diese gewährleisten, dass Schüler und Auszubildende zu familienfreundlichen, günstigen und sozialverträglichen Fahrpreisen zur Schule befördert werden können. Seit 2004 wurden die Ausgleichsleistungen aufgrund des Haushaltbegleitgesetzes 2004 (Koch-/Steinbrück-Vorschläge) schrittweise um bis zu 12 Prozent pro Jahr gekürzt. Allein in Bayern sind den rund 1.000 kommunalen und privaten Nahverkehrsunternehmen sowie den Bahnbusgesellschaften hierdurch über 100 Millionen Euro verloren gegangen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von enormer politischer Bedeutung. Die von den Kürzungen betroffenen ÖPNV-Unternehmen fordern nun von der Politik, den rechtmäßigen Ausgleichsanspruch wiederherzustellen. „Ein zukunftsorientierter und attraktiver Nahverkehr kann nur gewährleistet werden, wenn die erforderlichen finanziellen Grundlagen wieder hergestellt werden“, mahnt Heino Brodschelm, Präsident des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen LBO. Der LBO empfiehlt jedem Unternehmen unverzüglich an die Ausgleichsbehörde heranzutreten und eine Korrektur der vorgenommenen Kürzungen seit 2004 zu verlangen. Insoweit ist wichtig, dass alle 45a-Bescheide seit 2004 in Bayern wegen der anhängenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nur vorläufig ergangen sind.
Kürzung des Schülerbeförderungausgleichs gekippt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Ausgleichsbeträge für die ÖPNV-Unternehmen im Ausbildungsverkehr wegen Mängel im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt.