LBO: Hessische Vergabepraxis führt zu sozialem Kahlschlag

19.03.2012 16:17 Uhr
Brodschelm LBO
© Foto: LBO

Nach aktuellen Medienberichten bangen 560 Beschäftigte der hessischen Regionalbusgesellschaft RKH um ihre Zukunft – darauf weist der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) hin.

Der zum DB-Konzern gehörende Busbetrieb sei nach eigenen Angaben mit seinen aktuellen Personalkosten nicht mehr wettbewerbsfähig, um sich erfolgreich an Ausschreibungen in Hessen zu beteiligen. In den Jahren 2010 und 2011 hatte sich daher die RKH nur noch mit ihrer Wettbewerbs-Tochter Schulmeyer, jetzt Busverkehr Hessen, an Ausschreibungen beteiligt, die mit deutlich niedrigeren Personalkosten anbieten kann, erklärt der LBO. Die aktuelle Entwicklung in Hessen offenbare erneut, dass der Ausschreibungswettbewerb im ÖPNV nur auf dem Rücken der Arbeitnehmer und mit erheblichen Einschnitten in die tarifvertraglichen Sozialstandards praktiziert werden könne. Tarifgebundene Unternehmen mit langjährigen Beschäftigten, die das Gros der privaten Verkehrsunternehmen im ÖPNV stellten, seien auch in Bayern durch Ausschreibungen in ihrer Existenz bedroht.

Der LBO warnt seit vielen Jahren vor dieser fatalen Fehlentwicklung zu Lasten der Arbeitnehmer und der privaten Verkehrsunternehmen. Er fordert, dass die vom europäischen Gesetzgeber eingeräumte Alternative von Direktvergaben zu Gunsten von kleinen und mittleren Betrieben auch in Deutschland und Bayern zur Pflicht gemacht werden. Wie berechtigt diese Forderung sei, zeigt auch die aktuelle Diskussion über eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Insbesondere Parlamentarier der Oppositionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken hätten sich in der Bundestagsdebatte am 19. Januar 2012 nahezu ausschließlich Sorgen um die Existenz der kommunalen Verkehrsunternehmen und deren Beschäftigte gemacht. Dies überrasche, da weder die kommunalen Verkehrsbetriebe noch deren Beschäftigte einem Markt- beziehungsweise Wettbewerbsrisiko ausgesetzt seien. Die Bundesrepublik habe bisher auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht – die ihr die EU-Verordnung ausdrücklich einräume – kommunale Inhouse- und Direktvergaben zu untersagen.

Regierung und Opposition seien angesichts der hessischen Verhältnisse im Nahverkehr gefordert, rechtliche Wege und Möglichkeiten zu schaffen, die allen Verkehrsbetrieben gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Andernfalls sei ein sozialer Kahlschlag für die Beschäftigten in den privaten Verkehrsunternehmen deutschlandweit nicht mehr zu verhindern. Die Verantwortung hierfür liege ausschließlich bei Bund, Ländern und Kommunen. Die rechtliche Sonderstellung und Bevorzugung der kommunalen Verkehrsbetriebe sei mit dem Grundsatz fairer und gleicher Wettbewerbsbedingungen im ÖPNV nicht zu vereinbaren. Dabei werde übersehen, dass die privaten Busunternehmen besonders effektiv seien. Erst vor kurzem habe eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung den privaten Verkehrsunternehmen dies bescheinigt. Die Studie komme zum Ergebnis, dass die Beschäftigten in privaten Verkehrsunternehmen durchschnittlich 130 Lenkzeitstunden erbrächten, denen 100 bis 105 Stunden in kommunalen Betrieben gegenüberstünden.

Der „hessische Weg“ im ÖPNV ist sozial- und verkehrspolitisch unverantwortlich, so der LBO. Deshalb fordert der Verband die absolute Gleichbehandlung von kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen „Entweder Ausschreibungen für alle oder für gar keinen“, so das Fazit von Horst Schilling, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des LBO. (LBO/ah)

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