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Maskenpflicht - hinterfragt: Kennen Politiker die Bundestags-Drucksachen?

28.11.2022 10:12 Uhr | Lesezeit: 3 min
Maskenpflicht - hinterfragt: Kennen Politiker die Bundestags-Drucksachen?
In der Bundestags-Drucksache 20/3741 steht auf Seite 3, was bereits in die aktuelle Fassung des § 34 IfSG Eintrag gefunden hat. Dennoch wird nicht nur in Berlin über die Fortsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV munter weiter diskutiert.
© Foto: iStock/Finn Hafemann

Berlins Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hat sich für ein "koordiniertes Vorgehen" bei der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausgesprochen.

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„Grundsätzlich ist ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer bei diesem Thema wichtig für die Menschen, die sich Klarheit wünschen“, erklärte die Politikerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das gelte insbesondere für Berlin und Brandenburg, die einen gemeinsamen Verkehrsverbund haben.

Die Vorsitzende der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sagte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu einem koordinierten Ende der Maskenpflicht im ÖPNV: „Mein Ziel ist es, dass sich die Bundesländer hier auf ein einheitliches Vorgehen einigen.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte dagegen im Bayerischen Rundfunk vor vorschnellen Lockerungen und kritisierte die Überlegung Bayerns und Schleswig-Holsteins, in wenigen Wochen die Maskenpflicht im Nahverkehr abzuschaffen. Einer solchen „leichtsinnigen“ Entscheidung werde man sich nicht anschließen.

In Berlin ist das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV Pflicht. So steht es in der Basisschutzmaßnahmenverordnung, die in der vergangen Woche bis zum 21. Dezember verlängert wurde. Dabei war allerdings bereits am 28. September 2022 beschlossen worden, „Covid-19“ aus der Liste der als gefährlich und ansteckend geltenden Erkrankungen in § 34 IfSG gestrichen worden. Die aktuelle Fassung des § 34 IfSG war im Zuge der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes" verabschiedet worden.

Die Streichung kann in der Bundestags-Drucksache 20/3741 auf Seite 3 verifiziert werden. Die frühere Regelung, die bis Ende September 2022 galt, ist einsehbar unter § 34 IfGS alt, die aktuelle unter § 34 IfSG.

(dpa/Judith Böhnke)

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