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MDO: Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit

16.02.2018 12:37 Uhr
MDO: Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit
© Foto: MDO

Der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmer (MDO) begrüßt die Klarstellung der neuen Bundesregierung zum Thema „Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit“.

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Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird aktuell die Frage verhandelt, ob Landkreise und Städte den Unternehmen die Anwendung von sozialverträglichen Fahrtarifen vorschreiben können, ohne dass es einen finanziellen Ausgleich dafür gibt. „Noch in diesem Jahr werden wir Klarheit haben“, erklärt Mario König, Vorsitzender des Verbandes Mitteldeutscher Omnibusunternehmen. „Im Kern geht es um die Frage, ob der Nahverkehr durch mittelständische Unternehmen in eigener Verantwortung erbracht werden kann. Das Bekenntnis der neuen Bundesregierung zum Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit lässt hoffen“, so König weiter.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussionen und Ereignisse um die offensichtlich kommunalpolitisch motivierte Ausgrenzung der privaten Unternehmen vom ÖPNV mahnt König zu einem gemäßigten Umgang untereinander: „Wir erwarten, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen den privaten Mittelstand weiterhin in der bisher praktizierten Art und Weise auf Augenhöhe akzeptieren. Dazu gehören zum Beispiel KMU-Direktvergaben an kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung. Dass die Allgemeine Vorschrift funktioniert, zeigt der Verkehrsverbund Mittelthüringen, der sich über eine solche Vorschrift finanziert. Im Verbund sind die maximal erzielbaren Renditen für die Unternehmen festgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, in welcher Eigentümerschaft sich die Unternehmen befinden.“ (ts)

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