Der Handelsriese Metro muss dulden, dass deutsche Großstädte im Nahverkehr die Bezeichnung "Metrobus" verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof am 5. februar entschieden und wies damit die Klage des Unternehmens wegen Verletzung der Markenrechte zurück. Die Richter argumentierten, das Wort "Metrobus" werde gemeinhin nicht in die Bestandteile "Metro" und "Bus" aufgespalten, deswegen bestehe auch keine gedankliche Verbindung zwischen den Buslinien und der Metro-Unternehmensgruppe. Bei einer Verwendung im Nahverkehr gebe es keine Verwechslungsgefahr. Metrobusse fahren in Berlin, Hamburg und München.
"Metrobus" darf seinen Namen endgültig behalten
Handelsriese unterliegt mit der Klage vor dem Bundesgerichtshof.