Das Gesetz müsse dringend an die Vorgaben der neuen europäischen Verordnung 1370/2007 angepasst werden. „Wir begrüßen, dass das Bundesverkehrsministerium endlich einen Entwurf vorgelegt hat, über den es sich zu diskutieren lohnt“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair. „Allerdings müssen wichtige Dinge geändert werden, damit der Entwurf mit den zwingenden Brüsseler Vorgaben in Einklang steht.“ Für eigenwirtschaftliche Verkehre seien die Genehmigungsbehörden zuständig, für Verkehrsverträge die Aufgabenträger. Die Folge der Zuständigkeitsverteilung auf Genehmigungsbehörden und Aufgabenträger sei ein gespaltener, kostenaufwendiger und ineffizienter Rechtschutz, der sowohl vor den Vergabekammern als auch vor den Verwaltungsgerichten gesucht werden könne. Das entspreche nicht den Vorgaben der Verordnung 1370. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauerten Jahre. „Das ist kein rascher und wirksamer Rechtschutz, wie ihn Europa fordert“, sagte der mofair-Präsident, „den gibt es nur vor den Vergabekammern; die Verwaltungsgerichte müssen außen vor bleiben.“ Auch der Rechtschutz gegen Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen entspreche nicht den Anforderungen der VO 1370. Überprüft werden könnten nach dem Gesetzentwurf nur die Voraussetzungen der Direktvergabe, nicht aber die Entscheidung über die Direktvergabe selbst. Das widerspreche offensichtlich dem Wortlaut der VO 1370. Danach müssten die Entscheidungen überprüft werden können und nicht nur die Voraussetzungen. Um den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre auch dann sicherzustellen, wenn der eigenwirtschaftliche Verkehr nicht ausreicht und der Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag vergeben möchte, könnten ein oder mehrere Verkehrsunternehmen nach dem Gesetzentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ankündigung der Vergabe eines Verkehrsvertrages einen eigenwirtschaftlichen Antrag auch nur für einzelne Linien des Verkehrsvertrages stellen. Mehrere Verkehrsunternehmen könnten somit in Konkurrenz zu einander eigenwirtschaftliche Anträge mit unterschiedlichem Leistungsumfang stellen. Die Genehmigungsbehörde müsste dem besten Angebot den Zuschlag erteilen. Nicht eigenwirtschaftlich zu erbringende Linien müssten im Rahmen eines Verkehrsvertrags beauftragt werden. „Das dürfte eine ziemliche Unordnung hinsichtlich Konditionen und Standards ergeben. Wenn Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge, warum dann nicht für den gesamten Verkehrsvertrag“, erklärte Meyer. „Dann könnten die Verkehrsunternehmen wirklich zeigen, was sie drauf haben.“ Käme es zu einer Aufspaltung des Verkehrs im Gebiet eines Aufgabenträgers in eigenwirtschaftliche und vertraglich vereinbarte Verkehre, wie es der Gesetzentwurf ermögliche, würde das die Integration der Verkehrsangebote, die Einheitlichkeit der Tarife und die Anerkennung der Fahrscheine gefährden. Eine Desintegration des ÖPNV wäre die Folge. Fahrgäste würden zugunsten des Autos vergrault mit negativen Folgen für Umwelt (CO2, Lärm, Unfälle) und Gesundheit. „Die Liberalisierung des Fernbusverkehrs wird von uns ausdrücklich begrüßt“, lobte Präsident Meyer. Allerdings dürfe es keine Betriebs- und Tarifpflicht geben, sonst müsse der Staat den Fernbusverkehr wie den Nahverkehr organisieren. Das führe zu einer Überforderung der Behörden. Die Genehmigungspflicht für Fernbuslinienverkehre dürfe sich deshalb nur auf den Betreib des Unternehmens, nicht auf den konkret zu fahrenden Verkehr beziehen. (ah)
Mofair sieht Änderungsbedarf beim Referentenentwurf des Personenbeförderungsgesetzes
Mofair, der Verband der privaten wettbewerblichen Verkehrsunternehmen in Deutschland, fordert eine Änderung des Referentenentwurfes zum Personenbeförderungsgesetz.