Ab dann können Fahrer die wöchentliche Ruhezeit nach spätestens 12 Tagen einlegen, wenn die Busreise ins europäische Ausland geht und dort mindestens 24 ununterbrochene Stunden dauert und es sich dabei um eine einzige Reise handelt. Ab dem 1.1.2014 gilt die 12-Tage-Regelung nur, wenn die eingesetzten Busse mit einem digitalen Tacho ausgestattet sind. Ab dem 1.1.2014 müssen bei Nachtfahrten (22 bis 6 Uhr) entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung ) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden. "bdo und RDA sind erleichtert darüber, dass die Busunternehmen nunmehr wieder internationale Rundfahrten von bis zu 12 Tagen mit einem Fahrer durchführen können", so die Präsidenten von RDA und bdo, Richard Eberhardt und Wolfgang Steinbrück.
Neue 12-Tage-Regelung ab 4. Juni 2010
Mit der Veröffentlichung am 14. November 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union erhalten die Busunternehmer Planungssicherheit: Ab dem 4. Juni 2010 gilt die neue modifizierte 12-Tage-Regelung.