Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) weist daraufhin, dass dabei unbedingt darauf zu achten, dass die Unternehmenskarte vor Ablauf verlängert wird. Nur dann bliebe die Kartennummer erhalten. Es ändere sich dann lediglich der Index, also die letzten zwei bis drei Zahlen der Kartennummer (zum Beispiel von „000“ auf „001“). Auf den digitalen Tachographen könne dann auch mit der neuen Karte uneingeschränkt zugegriffen werden. Werde eine Unternehmenskarte erst nach ihrem Ablauf verlängert, werde eine neue Nummer erteilt. Damit könne dann nur noch auf Daten ab dem Einlesen der neuen Karte zugegriffen werden. „Alte“ Daten könnten mit der neuen Karte nicht mehr ausgelesen werden und die alte Karte verliere mit dem Einlesen der neuen ihre Zugriffsberechtigung. Es drohe dann ein Datenverlust – besser gesagt ein Zugriffsverlust, der nur noch von einer zugelassenen Werkstatt behoben werden könne. Der Antrag auf eine Folgekarte sei rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der alten Karte zu stellen. Die Folgekarte könne frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. (NWO/ah)
NWO rät: Unternehmenskarten unbedingt vor Ablauf verlängern
In absehbarer Zeit werden die ersten Unternehmenskarten für das digitale Kontrollgerät ablaufen und müssen verlängert werden.