Steht der Omnibus im Wasser oder wird weggeschwemmt, hilft die Teilkaskoversicherung – auch bei einem Totalschaden. Damit die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden bezahlt und der Versicherungsschutz nicht verloren geht, müssen einige Regeln beachtet werden. Ein Busfahrer, der auf das Hochwasser hinweisende Warnschilder übersieht oder nicht beachtet, verliert den Versicherungsschutz. Eine bereits überflutete Straße noch zu überqueren ist ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gleiches gilt für solche Schäden, bei denen das Fahrzeug im Hochwassergebiet trotz Warnung abgestellt beziehungsweise stehen gelassen wird. Hier bekommt der Fahrzeughalter bestenfalls lediglich einen Teil des Schadens erstattet.
Was tun, wenn Fahrzeuge vom Hochwasser beschädigt wurden? Die Stromzufuhr sollte gekappt werden, um mögliche Kurzschlüsse zu vermeiden. Ebenso sollte der Motor nicht gestartet werden. Etwaiges, in den Motor eingedrungenes Wasser kann zum sogenannten Wasserschlag und damit zu kapitalen Motorschäden führen.
Was bezahlt die Versicherung? Bei einem vom Hochwasser beschädigten Kraftfahrzeug liegt oftmals ein Totalschaden vor. Hier zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der anhand eines Gutachtens bestimmt wird, in das neben Alter und Laufleistung auch die Ausstattung einfließt. Sollte sich eine Reparatur des Fahrzeugs lohnen, werden die Kosten hierfür von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Wichtig ist in jedem Fall, den Versicherer so schnell wie möglich zu informieren, damit das Schadenausmaß festgestellt werden kann. Ein Tipp zum Schluss: Weisen Sie Ihr Fahrpersonal darauf hin, dass das Befahren von bereits überfluteten Straßen absolut verboten ist. (ah)
Omnibusse im Hochwasser – wer zahlt?
Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH gibt Antworten darauf, wer im Fall eines Hochwassers für die Schäden an Omnibussen aufkommt und was dabei zu beachten ist.