Darauf weist der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hin.
Die Verkehrsberuhigte Zone (Zona a Traffico Limitato - ZTL) umfasst die gesamte Innenstadt und wird in die Zonen ZTL 1 und ZTL 2 unterteilt. Die gesamte Verkehrsberuhigte Zone (ZTL 1 und ZTL 2) ist aktiv von Montag bis Freitag von 08.00 bis 14.30 Uhr und 15.30 bis 20.00 Uhr, sowie Samstag von 08.00 bis 13.00 Uhr. In dieser Zeit gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0, I und II. Fahrzeuge der Schadstoffklasse III dürfen die aktive Zone nur in folgenden Zeiträumen befahren: Montag bis Freitag 08.00 bis 09.00 Uhr , 13.30 bis 14.30 Uhr, 15.00 bis 15.30 Uhr, sowie Samstag von 08.00 bis 13.00 Uhr.
Fahrzeuge der Schadstoffklassen IV und höher, sowie Elektrofahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen die gesamte Zone befahren.
Bei Befahren der aktiven Zone ist eine Einfahrtsgebühr zu entrichten. Elektrofahrzeuge zahlen keinerlei Gebühr. Für ZTL 1 und ZTL 2 fällt unabhängig voneinander eine Gebühr an. Falls beide Teilzonen angefahren werden, fällt dementsprechend zwei Mal eine Gebühr an. Beide Teilzonen erheben jeweils gleichhohe Gebühren.
Für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0, I, II, und III gelten zusätzlich gesonderte Einfahrtsbestimmungen in das gesamte Gebiet der Innenstadt unabhängig, ob die Verkehrsberuhigte Zone aktiv oder inaktiv ist: An geraden Kalendertagen dürfen nur noch Autos in die Innenstadt fahren, deren letzte Ziffer auf dem Autokennzeichen ebenfalls gerade ist, an ungeraden Kalendertagen entsprechend umgekehrt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Die Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro IV oder höher sind nicht von zusätzlichen Einfahrtsbestimmungen betroffen. (bdo/ah)