Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte die Genehmigung der Strecke mit sechs Zwischenhalten im Rhein-Ruhr-Raum und vier beziehungsweise fünf täglichen Abfahrten im November 2005. Es stellte dabei auf den mit maximal 25 Euro pro Fahrt im Vergleich zur Bahn deutlich günstigeren Fahrpreis ab, meldet www.oepnvwettbewerb.de. Die DB klagte mit der Begründung, dass die höhere Dichte der Verbindungen, Fahrtdauer und Umweltverträglichkeit und der Reisekomfort des Schienenverkehrs nicht alleine durch einen günstigeren Fahrpreis aufgewogen würden. Wie schon das Verwaltungsgericht sieht auch der Verwaltungsgerichtshof keinen Abwägungsfehler der Genehmigungsbehörde. Es liege ein Verkehrsbedürfnis für einen alternativen Linienverkehr vor, weil das Bahn-Angebot aus finanziellen Gründen von Teilen der Bevölkerung nicht genutzt werden kann.
Paralleler Fernbusverkehr bestätigt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Genehmigung einer Fernbuslinie der Deutschen Touring zwischen Dortmund und Frankfurt am Main bestätigt.