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Pauschalreiserichtlinie: Verbände erreichen Verbesserungen

18.10.2016 16:12 Uhr

Zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht hat das Bundesjustizministerium (BMJV) kürzlich in Berlin mündlich erläutert, wie der Gesetzentwurf verändert werden soll.

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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat im bisherigen Gesetzgebungsprozess konkrete Änderungsvorschläge zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht unterbreitet und sich mit politischen Entscheidungsträgern ausgetauscht. Laut DRV wurden die eigenen Vorschläge weitestgehend aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingebunden. Damit sei der Referentenentwurf deutlich verbessert worden.

Was genau soll geändert werden?

  • Der Vermittlung von Reiseleistungen soll künftig ein neutrales Beratungsgespräch vorangestellt werden. Erst, wenn der Kunde sich entschieden hat, ob er eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistungen buchen will, erfolgt die rechtliche Zuordnung der Tätigkeit des Reisebüros als Veranstalter oder Vermittler. Die Rolle des Reisebüros als neutrale kompetente Beratungsstelle kann damit voraussichtlich erhalten bleiben.
  • Es wurde klargestellt, dass im Zusammenhang mit Pauschalreisen oder Verbundenen Reiseleistungen mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen zusammengeführt werden müssen.
  • Tagesfahrten wurden herausgenommen.
  • Der Sicherungsschein ist gerettet.
  • Der Gesetzgeber stellt klar, dass eine Einzelleistung keine Pauschalreise sein kann.

Was soll unverändert bleiben?

Weiterhin kritisch sieht der DRV, dass bei Verbundenen Reiseleistungen jede einzelne Leistung separat abgerechnet und bezahlt werden soll. Der DRV hält es im Sinne eines fairen Wettbewerbs für äußerst problematisch, dass zudem die sogenannte Schwarztouristik – etwa von Schulen, Kirchen oder Vereinen organisierte Reisen – vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sein soll.

Wie geht es jetzt weiter?

In Kürze muss sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf befassen und diesen beschließen und danach dem Bundestag zuleiten. Eine detaillierte Übersicht zum Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hat der DRV in einer anschaulichen Grafik zusammengefasst, die abrufbar ist unter http://www.drv.de/fachthemen/bundes-und-europapolitik/detail/der-zeitplan-des-gesetzgebungsverfahrens.html. Die wichtigsten Fakten rund um das Thema EU-Pauschalreiserichtlinie hat der Verband in einer Sonderausgabe der DRV-Politikthemen unter http://drv.de/pressecenter/drv-politikthemen zusammengefasst. (ah)

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