PBefG: mofair fordert Kompromissbereitschaft

22.12.2011 10:57 Uhr
ÖPNV
© Foto: bdo

Der Verband der privaten Verkehrsunternehmen warnt vor einem erneuten Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens. Das wäre laut mofair ein Armutszeugnis für die Politik.

Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2011 die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2011 beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung von mofair. Erwartungsgemäß würde die Gegenäußerung im Wesentlichen an den Vorstellungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 3. August 2011 festhalten. „Wir hoffen nicht, dass die bisher unversöhnlichen Positionen das Gesetzgebungsverfahren im Parlament zu Fall bringen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Verkehrsunternehmen, „deshalb fordern wir von allen Seiten Kompromissbereitschaft. Ein erneutes Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens wäre ein Armutszeugnis für die Politik.“ Der Gesetzentwurf und der Beschluss des Bundesrates bieten laut mofair genügend Möglichkeiten, aufeinander zuzugehen. Dabei können allerdings nicht wettbewerbsfeindliche Vorstellungen der Maßstab für das Personenbeförderungsgesetz als zentraler Rechtsgrundlage der Branche sein. Diese seien nicht mit der EU-ÖPNV-Verordnung in Übereinstimmung zu bringen. Beim Streit um ausschließliche Rechte muss gelten, was bisher gilt, hieß es in einer Pressemitteilung des Verbands. Aufgabenträger können den Verkehrsunternehmen keine ausschließlichen Rechte gewähren. Dabei muss es bleiben. Und weiter: Es gilt das Doppelbedienungsverbot des Personenbeförderungsgesetzes. Warum Aufgabenträger in Zukunft das Recht haben sollen, selbst ausschließliche Rechte verleihen zu können, werde laut mofair weder begründet noch ist es offensichtlich.

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