Von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürger haben in Deutschland ein vor Gericht einklagbares subjektives "Recht auf saubere Luft". Betroffene können ihre Stadtverwaltungen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zwingen, wenn Aktionspläne der jeweiligen Bundesländer zur Eindämmung des Feinstaubrisikos noch nicht in Kraft getreten sind. Die Bundesrichter stellten klar, dass als "verhältnismäßige Maßnahme" gegen die Feinstaubbelastung insbesondere Verkehrsbeschränkungen wie Durchfahrtsverbote für besonders stark Dieselruß emittierende Fahrzeuge und die Einrichtung wirksamer Umweltzonen in Betracht kommen.
Recht auf saubere Luft einklagbar

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bringt Wende im Feinstaubstreit