Seit dem Jahr 2000 gibt es Einfahrtsregelungen für Reisebusse in das Stadtgebiet von Rom. Darüber informiert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in einem aktuellen Rundschreiben. Um in den Bereich innerhalb des großen Umfahrungsrings (G.R.A.) beziehungsweise in das Stadtzentrum einfahren zu dürfen, benötigt man kostenpflichtige Einfahrtsgenehmigungen für die jeweilige ZTL-Buszone A, B oder C. Diese berechtigen dann zur Zufahrt in die entsprechende Zone sowie bis dato zum kostenlosen Parken auf bestimmten Parkplätzen (Kurz-, Stunden- und Langzeitparkplätze).
Seit dem 4. November 2019 hat sich das nun geändert, schreibt der bdo. Nun benötigen Reisebusse mit Zufahrtsgenehmigung auf den Kurz- und Stundenparkplätzen in Rom zusätzlich ein Parkticket.
Mehrsprachige Parkautomaten vorhanden
An mehrsprachigen Parkautomaten muss nun das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Nummer des belegten Platzes eingegeben werden. Die Parkuhr druckt dann einen Beleg mit der höchstzulässigen kostenlosen Parkzeit aus. Das Ticket werde aber nur für Fahrzeuge mit gültiger Zufahrtsgenehmigung ausgestellt, die zum Halten auf dem jeweils belegten Parkplatz berechtigt. Andernfalls wird an der Parkuhr kein Ticket ausgeworfen und das Fahrzeug muss den Parkplatz umgehend verlassen.
Auf den Stundenparkplätzen sei es möglich, die in der Zufahrtsgenehmigung inkludierte kostenlose Parkdauer von drei Stunden zu verlängern, indem man den Stundentarif von 100 Euro direkt am Parkautomaten bezahlt. Dies funktioniere aber nur mit EC- oder Kreditkarte. Auf den Kurzzeitparkplätzen ist es hingegen nicht möglich, länger als die inkludierten 15 Minuten zu parken. Mit der App „Bus Parking Roma“ könne das Ticket auch mit dem Smartphone abgerufen werden.
Für Rückfragen und Details steht der bdo seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung. (ts)