Das meldet der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO). Damit werden Unternehmer, die Verkehre nach Russland durchführen, dazu verpflichtet, Daten über Reservierung, Ticketverkauf, Einstiegsort und Ankunft oder Abbruch der Reise an die russischen Behörden zu übermitteln. Davon werden Reisen von, nach oder über Russland betroffen sein. Ziel des Gesetzes sei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gesondert für jeden Verkehrsträger werden ab Juli 2013 die Informationen in einer zentralen Datenbasis erfasst, auf die ausschließlich Sicherheitsdienste und das Innenministerium Zugriff haben. Im Falle von Verstößen bei der Weitergabe der Daten oder gegen die angegeben Reiseroute und das Reiseziel ist laut WBO mit Sanktionen zu rechnen. Das Strafmaß sei dabei vom Grund des Zurückhaltens der Passagierdaten abhängig. Im Falle eines einfachen Unterlassens der Weitergabe handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Sollte es hingegen in der Folge zurückgehaltener Informationen zu gravierenden Zwischenfällen im Verkehr kommen, wird der Unternehmer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das Gesetz erstreckt sich auf: innerrussische und internationale Flüge, Bahnfernverkehr, internationale Schiffs- und Fährverbindungen und russische Binnenwasserstraßen, Beförderungen im internationalen Straßenverkehr sowie Beförderungen per Bahn, Schiff und Kraftfahrzeug auf ausgewählten Strecken. (ah)