Das schreibt das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SWMA). Schon jetzt habe sich die vom Freistaat Sachsen maßgeblich unterstützte Liberalisierung des Fernbusmarktes auf die Erreichbarkeit von sächsischen und überregionalen Zielen positiv ausgewirkt. Es gebe zahlreiche preiswerte und komfortable Angebote, die Geldbeutel und Umwelt schonten und die Verkehrswege entlasteten. „Damit der Buslinienfernverkehr fahrgastfreundlich und verkehrssicher abgewickelt werden kann, braucht es attraktive Haltestellen und entsprechende Einrichtungen für die Fahrgäste“, so Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). „Im neuen Doppelhaushalt 2015/2016 haben wir deshalb vier Millionen Euro zusätzliche Mittel vorgesehen, mit denen die entsprechende Infrastruktur für den Fernbuslinienverkehr gefördert werden kann.“
2015 sollen 2,5 Millionen Euro bereitstehen, 2016 1,5 Millionen Euro. Die zugehörige Förderrichtlinie wurde durch das SMWA im Entwurf erarbeitet. Dieser liegt den hauptbetroffenen Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden nun vor. „Die Städte sollen ihre Meinung zu unseren Plänen äußern. Nur so können wir eine umfassende Lösung erarbeiten“, so Staatsminister Morlok. „Die Förderung soll einen Beitrag dazu leisten, die vorhandene Haltestelleninfrastruktur für die steigende Zahl an Fernbus-Fahrgästen attraktiver und sicherer zu gestalten.“
Der Anteil des Öffentlichen Personennah- und des Regionalverkehrs bei Zentralen Omnibusbahnhöfen ist schon jetzt über die Richtlinie ÖPNV förderfähig. Zukünftig soll dies auch für die Fernbuslinieninfrastruktur gelten. Förderfähig im Sinne der neuen Richtlinie sollen der barrierefreie Bau und Ausbau von Zentralen Fernbusbahnhöfen, Haltestellen, Haltestelleneinrichtungen, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik sowie die Ausstattung der Haltestellen mit Sicherheitstechnik sein. (ah)