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Standardisierte Bewertung 2016+: Fortschreibung in Kraft gesetzt

04.07.2022 13:50 Uhr | Lesezeit: 4 min
Standardisierte Bewertung 2016+: Fortschreibung in Kraft gesetzt
Durch das GVFG sollen die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden verbessert werden.
© Foto: iStock/Eti Ammos

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die unter Beteiligung des Branchenverbandes VDV fortgeschriebene Version der Standardisierten Bewertung („Standi“) in Kraft gesetzt. Der VDV hatte sich in der Vergangenheit sehr für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der „Standi“ eingesetzt und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Er begrüßt die neue Fassung ausdrücklich.

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„Das ist ein wichtiger, ganz konkreter Schritt für den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur in den deutschen Städten und Gemeinden. Im Zuge der notwendigen Überarbeitungen wurden wichtige Anpassungen zum novellierten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) herbeigeführt und dringend notwendige Verbesserungen im Bereich der Bewertungen erreicht“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Die Branche steht in den Startlöchern und will liefern: Seit der Aufstockung des GVFG und der Erweiterung der Förderkulisse füllt sich die Liste von projektierten Vorhaben merklich – und zwar bundesweit. Mit den neuen Bewertungsmaßstäben wird weiterer Schub reinkommen.“ Der Branchenverband freue sich über die Ergebnisse der Testrechnungen und die für einzelne Projekte deutlich gestiegenen Nutzenbewertungen. Für alle Projekte, die zur Förderung angemeldet werden, sei nun das neue Verfahren anzuwenden.

In den vergangenen 15 Monaten hatten die Gutachter vom Verkehrswissenschaftlichen Institut an der Universität Stuttgart (VWI) und Intraplan die Verfahrensanleitung der neuen „Version 2016+“ erarbeitet und mit dem BMDV sowie dem projektbegleitenden Arbeitskreis abgestimmt. Sie bietet nun Lösungen für alle zu bewertenden Fördertatbestände des GFVG wie Elektrifizierungen, Umsteigeanlagen, Seilbahnen und ähnliches. „Es sind hier wirklich Meilensteine erreicht werden“, betont Wortmann. „Die Planerinnen und Planer in den Unternehmen und den Behörden atmen ein Stück weit auf: Es wurden zahlreiche Ermittlungen vereinfacht, wie zum Beispiel bei der Betriebsqualität und der Geräuschbelastung und vereinfachte Verfahren wie bei Elektrifizierungen und Reaktivierungen entwickelt.“ Die intensiv diskutierten Vorschläge seien aus Sicht des Branchen- und Fachverbandes fundiert und praxisgerecht. Im Einzelnen wurden folgende neuen Nutzenkomponenten ins Regelverfahren eingeführt:

  • Lebenszyklusemissionen Infrastruktur/Fahrzeuge:
    Ermittlung der Treibhausgasmissionen des Baues und Betriebs der Infrastruktur sowie der Herstellung der Fahrzeuge im ÖPNV und MIV.
  • Impliziter Fahrgastnutzen:
    Umfassende Neubewertung des Fahrgastnutzens unter konsequenter Anwendung der Impliziten-Nutzentheorie wie im Bundesverkehrswegeplan-Verfahren
  • Nutzen gesellschaftlich auferlegter Investitionen:
    Investitionen in einen verbesserten Brandschutz und verbesserte Barrierefreiheit und stellen außerhalb der verkehrlichen Betrachtung einen Nutzen dar.

Die Integration von vier weiteren (fakultativen) Nutzendimensionen aus der Nutzwertanalyse in den Nutzenkostenindikator führt zu weiteren Verbesserungen. Gleiches gilt für die deutliche Höhergewichtung des Klimaschutzes und der Wirkungen eines Vorhabens auf die Emissionen von Treibhausgasen. „Leider wurde der vom VDV und den Gutachtern vorgeschlagene Baustein zu den ‚Push-Maßnahmen‘ nicht aufgenommen, obwohl der ÖPNV-Ausbau insbesondere in Städten oft im Kontext von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitäts- und Klimaschutzkonzepten steht und diese als integriertes Maßnahmenpaket zu verstehen sind“, bedauert Wortmann. „Damit drohen insbesondere kostenintensive, aber für die Verkehrswende notwendige U-Bahnvorhaben unter die Räder zu kommen.“

Das BMDV stellt alle Dokumente zum GVFG auf seiner Homepage zum Download bereit. 

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