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Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff verlängert

17.02.2017 16:22 Uhr
Steuerermäßigung CNG
© Foto: Danny Kurz/Zukunft ERDGAS

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff (CNG) bis zum Jahr 2026 beschlossen.

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Die Ermäßigung soll einen Marktimpuls für den klimaschonenden Kraftstoff anstoßen. Besonders die Brancheninitiative Zukunft ERDGAS hat sich nachhaltig für die Fortschreibung bis 2026 eingesetzt. Die Verunsicherung über die Verlängerung führte, laut der Initiative, zuletzt zu einem Marktrückgang. "Das Verkehrsministerium schafft jetzt aber eine stabile Planungssicherheit bis 2026 und damit gute Voraussetzungen für die Entwicklung des alternativen Kraftstoffs. Hersteller, Kunden und Tankstellenbetreiber bekommen jetzt Klarheit", kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Erdgas. Die Ermäßigung wird bis 2024 im gleichen Umfang stattfinden, danach findet eine Degression statt.

Erdgas als Kraftstoff ist ein wichtiger Bestandteil für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor und bietet einige Vorteile. So produzieren Erdgasfahrzeuge weniger CO2 als Benzin- und Dieselmodelle. Außerdem stoßen die Erdgasfahrzeuge fast keinen Feinstaub oder Stickoxide aus. Ein weiterer Vorteil ist das Potenzial CNG zu 100 Prozent regenerativ zu erzeugen. Sowohl durch die Nutzung von Biomethan als auch durch die Nutzung der Power-to-Gas-Technologie kann vollständig CO2-neutrales Erdgas erzeugt werden. Im bundesweiten Durchschnitt hat CNG bereits einen 20-prozentigen Biomethan-Anteil und trägt so zur Entlastung der Umwelt bei. (pb)

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