Wenn es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht geht, sollen Gaffern in Zukunft striktere strafrechtliche Konsequenzen drohen. Insbesondere ist es nach dem Inhalt des Gesetzesentwurfs geplant, das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt" strenger zu sanktionieren. Es soll eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Das berichten mehrere deutsche Medien.
Laut „Spiegel Online“ stehen bislang nur Aufnahmen lebender Menschen unter Strafe, die in entwürdigenden Situationen abgebildet werden. Außerdem sollen künftig nicht nur Unfallopfer, sondern auch Opfer von Gewaltverbrechen geschützt werden. Bislang ist bei Toten nur ein Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrechte denkbar.
Das Bundeskabinett muss die Novelle noch durchwinken, im Anschluss der Bundestag seinen Segen geben. Nach Informationen von „Spiegel Online“ steht die geplante Gaffer-Gesetzesreform „in sehr allgemeiner Form“ bereits im Koalitionsvertrag.
(tc)