ÖPNV: Reformen sollen den Tarifdschungel in NRW lichten

28.05.2026 10:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Im Gebiet des VRR tritt zum 1. Juni 2026 die 2. Stufe der Tarifreform in Kraft
© Foto: VRR

Alle vier Nahverkehrsverbünde in Nordrhein-Westfalen reformieren ihre Tarife, Ziel ist vor allem eine Reduzierung der Ticketangebote.

Zum 1. Juni 2026 löst der neue gemeinsame Rheinlandtarif den VRS-Tarif und den AVV-Tarif der Nahverkehrsverbünde ab. Die Tarifgrenze bei Merzenich im Kreis Düren zwischen Köln und Aachen fällt weg. Zudem gibt es nur noch die Preisstufen 1, 2 und 3 sowie noch zwei Jahre lang die Kurzstrecke. Bisher gibt es beim VRS zehn Preisstufen und sechs beim AVV. Für Besitzer des Deutschlandtickets und Nutzer des landesweiten Luftlinientarifs „Eezy.nrw“ ändert sich nichts. Der Kurzstreckentarif könnte in den Gebieten von AVV und VRS etwa für die Fahrt zum Museum in den vollen Innenstädten interessant sein. Er gilt in der Regel für den Einstieg plus vier Haltestellen und kostet 2,90 Euro pro Fahrt. Der Kurzstreckentarif gilt noch bis Ende Mai 2028. In der neuen Preisstufe 1 für die jeweilige Stadt kostet das Einzelticket in Köln, Bonn und Aachen 4 Euro. In den anderen Kommunen von VRS und AVV sind es mit 3,50 Euro etwas weniger.

Bisher getrennte Tarifgebiete verschmelzen

Der VRR hat zum 1. März 2025 die Preisstufen von sieben auf drei reduziert. Einige Tickets wie das Bärenticket für ältere Menschen, das 10er-Ticket sowie das 48-Stunden-Ticket und auch die Kurzstrecke entfielen. Zum 1. Juni 2026 tritt die 2. Stufe der Tarifreform in Kraft. In Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal werden die bisher getrennten Tarifgebiete zu jeweils einem Tarifgebiet verschmolzen. Auch anderswo gibt es neue Zuschnitte.

Änderungen beim Westfalentarif

Der Nahverkehrsverbund Westfalentarif plant zum 1. April 2027 eine Tarifreform. Die Preisstufen werden von zwölf auf vier reduziert. Dieses Regionalangebot stehe neben dem Deutschlandticket für alle, die grenzenlos in Deutschlands häufig mobil sein wollten. Zudem gebe es den Luftlinientarif „Eezy.nrw“ als „einfache, digitale Lösung für Gelegenheitsfahrer in ganz NRW“. Die Verbünde werben dafür: Sollten konventionelle Tickets mal günstiger sein, werde die Fahrt mit „Eezy.nrw“ auf den Preis des konventionellen Tickets gedeckelt, heißt es.

Kritik des Fahrgastverbandes

„Es wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht», sagt Thomas Probol, stellvertretender Vorsitzender Pro Bahn Nordrhein-Westfalen. An etlichen Bahnhöfen im ländlichen Bereich gebe es je nach Mobilfunkanbieter noch Funklöcher. Dort könnten betroffene Fahrgäste „Eezy.nrw“ nicht nutzen. Außerdem ist aus seiner Sicht das erforderliche Registrierungserfahren aufwendig, insbesondere für ausländische Touristen, mit Angaben bis hin zur Bankverbindung. „Man gewinnt damit keine Neukunden“, kritisierte Probol. Es werde versucht, die Fahrgäste „ins Handy hineinzuzwingen“. Niederschwellige Angebote seien nötig, um neue Kunden zu gewinnen. VRS und AVV machten es mit dem Erhalt der Kurzstrecke für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren besser als der VRR.
Welche Angebote fehlen im Nahverkehr?

Der Anteil der Gelegenheitsfahrten

„Wir gehen davon aus, dass zehn Prozent der Fahrten tangiert sind“, sagte eine Sprecherin des VRS zur gemeinsamen Tarifreform mit den AVV zum 1. Juni 2026. Die große Mehrheit der Fahrgäste nutze das Deutschlandticket oder den Luftlinientarif „Eezy.nrw“. Ähnlich hatten sich die anderen Verbünde geäußert. Die Tarifgrenze zwischen VRS und VRR besteht fort. Das gilt auch für die Tarifgrenze zwischen dem VRR und dem Westfalentarif. Der Fahrgastverband Pro Bahn NRW rät dazu, bei Gelegenheitsfahrten „Eezy.nrw“ zu nutzen, sofern ein Smartphone vorhanden ist. Der Preisdeckel sorge dafür, dass „Eezy.nrw“ auf einen Monat betrachtet nicht teurer sei als das Deutschlandticket.

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