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Tarifeinigung in Hessen: Kräftiges Plus für Busfahrer soll Beruf aufwerten

10.06.2024 10:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lohnabrechnung mit Geldscheinen
Die Löhne am Buslenkrad in Hessen steigen in drei Schritten um jeweils fünf Prozent, zudem gibt es insgesamt 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
© Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Mit Löhnen, die von 2025 bis 2027 schrittweise um 15,7 Prozent steigen, und verbesserten Arbeitsbedingungen soll der Busfahrer-Beruf in Hessen deutlich attraktiver werden. Darauf hat sich der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen (LHO) mit der Gewerkschaft Verdi nach einem wochenlangen Tarifkonflikt mit Warnstreiks in einer Schlichtung geeinigt. Für die privaten Busunternehmen bedeuten die deutlich steigenden Kosten eine "enorme Belastung".

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Wie aus einer am Freitag (7.6.) in Wiesbaden veröffentlichten Erklärung des Unternehmerverbands hervorgeht, erhalten Busfahrerinnen und Busfahrer für das Jahr 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, die in drei Raten im Juli, September und November ausgezahlt wird. Durch die Erhöhung der Löhne in drei Schritten um jeweils fünf Prozent zum Jahresbeginn 2025, 2026 und 2027 steigt der Stundenlohn (Ecklohn) für das Fahrpersonal im Linienbusverkehr auf 20,14 Euro.

Ferner wird es Verbesserungen beim Pausenabzug, bei den Zuschlägen für geteilte Dienste sowie durch die Einführung eines Samstagszuschlages und eines zusätzlichen Urlaubstags für langjährig Beschäftigte geben.

Mit Blick auf die starken Veränderungsprozesse im ÖPNV mit zum Teil weitreichenden Folgen für die Beschäftigten wurde vereinbart, sich auch während der Laufzeit des Tarifvertrages zu Fragen der Mobilität in Hessen und über die Weiterentwicklung des Tarifwerkes auszutauschen.

 

Forderung: Steigende Koste durch Preisgleitklauseln abfedern

Die in einer Schlichtung erzielte Tarifeinigung bezeichnete LHO-Geschäftsführer Volker Tuchan, der auch Verhandlungsführer in der Tarifrunde war, als „enorme Belastung“ für Hessens private Busunternehmen: „Die deutlich steigenden Kosten müssen durch entsprechende Preisgleitklauseln („Hessen-Index“) in den Verkehrs-Service-Verträgen abgefedert werden. Nur dann können die Busunternehmen auch in Zukunft sichere Arbeitsplätze bieten.“ Durch das Hessische Vergabe- und Tariftreue-Gesetz (HVTG) sind Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten das in Tarifverträgen vorgeschriebene Entgelt zu zahlen.

Personalmangel entgegenwirken

Motiviertes und qualifiziertes Fahrpersonal für den Linienverkehr im ÖPNV zu finden wird zu eine zunehmenden Herausforderung. Branchenverbände gehen davon aus, dass in den kommenden zehn Jahren allein in Hessen mehr als 8.000 Busfahrer fehlen könnten. Diesem Mangel wollen auch die Busunternehmer entgegenwirken – nicht nur durch höhere Vergütungen. „Wir werden die Arbeitsbedingungen weiter verbessern und arbeiten – auch im Zusammenwirken mit der Hessischen Landesregierung – an gemeinsamen Aktivitäten für ein attraktiveres Berufsbild", so Tuchan. Neben einer intensiveren Image-, Qualifizierungs- und Ausbildungsförderung gehe es auch um eine verstärkte Digitalisierung im ÖPNV: Bargeldloser Zahlungsverkehr könne das Fahrpersonal spürbar entlasten, Auch andere Rahmenbedingungen, auf die die Arbeitgeber keinen direkten Einfluss haben, müssten perspektivisch verbessert werden – etwa durch den Ausbau von Toiletten an zentralen Haltestellen.

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KOMMENTARE


Paptsikas Konstantinos

11.06.2024 - 13:29 Uhr

Warum soll der Lohnn ab 01/04/24. steigen!und soll 01/01/25 steigen !


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