Wie aus einer am Freitag (7.6.) in Wiesbaden veröffentlichten Erklärung des Unternehmerverbands hervorgeht, erhalten Busfahrerinnen und Busfahrer für das Jahr 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, die in drei Raten im Juli, September und November ausgezahlt wird. Durch die Erhöhung der Löhne in drei Schritten um jeweils fünf Prozent zum Jahresbeginn 2025, 2026 und 2027 steigt der Stundenlohn (Ecklohn) für das Fahrpersonal im Linienbusverkehr auf 20,14 Euro.
Ferner wird es Verbesserungen beim Pausenabzug, bei den Zuschlägen für geteilte Dienste sowie durch die Einführung eines Samstagszuschlages und eines zusätzlichen Urlaubstags für langjährig Beschäftigte geben.
Mit Blick auf die starken Veränderungsprozesse im ÖPNV mit zum Teil weitreichenden Folgen für die Beschäftigten wurde vereinbart, sich auch während der Laufzeit des Tarifvertrages zu Fragen der Mobilität in Hessen und über die Weiterentwicklung des Tarifwerkes auszutauschen.
Forderung: Steigende Koste durch Preisgleitklauseln abfedern
Die in einer Schlichtung erzielte Tarifeinigung bezeichnete LHO-Geschäftsführer Volker Tuchan, der auch Verhandlungsführer in der Tarifrunde war, als „enorme Belastung“ für Hessens private Busunternehmen: „Die deutlich steigenden Kosten müssen durch entsprechende Preisgleitklauseln („Hessen-Index“) in den Verkehrs-Service-Verträgen abgefedert werden. Nur dann können die Busunternehmen auch in Zukunft sichere Arbeitsplätze bieten.“ Durch das Hessische Vergabe- und Tariftreue-Gesetz (HVTG) sind Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten das in Tarifverträgen vorgeschriebene Entgelt zu zahlen.
Personalmangel entgegenwirken
Motiviertes und qualifiziertes Fahrpersonal für den Linienverkehr im ÖPNV zu finden wird zu eine zunehmenden Herausforderung. Branchenverbände gehen davon aus, dass in den kommenden zehn Jahren allein in Hessen mehr als 8.000 Busfahrer fehlen könnten. Diesem Mangel wollen auch die Busunternehmer entgegenwirken – nicht nur durch höhere Vergütungen. „Wir werden die Arbeitsbedingungen weiter verbessern und arbeiten – auch im Zusammenwirken mit der Hessischen Landesregierung – an gemeinsamen Aktivitäten für ein attraktiveres Berufsbild", so Tuchan. Neben einer intensiveren Image-, Qualifizierungs- und Ausbildungsförderung gehe es auch um eine verstärkte Digitalisierung im ÖPNV: Bargeldloser Zahlungsverkehr könne das Fahrpersonal spürbar entlasten, Auch andere Rahmenbedingungen, auf die die Arbeitgeber keinen direkten Einfluss haben, müssten perspektivisch verbessert werden – etwa durch den Ausbau von Toiletten an zentralen Haltestellen.
Paptsikas Konstantinos