Damit der Übergang zu den neuen Bestimmungen so einfach wie möglich verläuft, hat die tourVERS, Anbieter für Insolvenzversicherungen, eine Lösung entwickelt. „Wir haben einfach das bestehende Versicherungsmodell um die verbundenen Reiseleistungen erweitert. TourVERS-Kunden haben dann neben dem bisher bekannten Sicherungsschein für Pauschalreisen auch Anspruch auf den ‚neuen‘ Sicherungsschein für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen“, erklärt tourVERS-Geschäftsführer Michael Wäldle. „Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand: Da zwischen uns und dem Versicherungsnehmer nur ein einziger Vertrag notwendig ist, entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Je nachdem welcher Sicherungsschein benötigt wird, können wir schnell und unkompliziert die entsprechenden Dokumente ausstellen“, so Wäldle weiter.
Obwohl die neuen Regelungen erst für Buchungen ab dem 1. Juli 2018 gelten, können nach Angaben des Unternehmens die entsprechenden Verträge bereits jetzt abgeschlossen werden. Beispielsweise könnte mit der Einsteigerpolice „Starter“ für 200 Euro ein versicherungsrelevanter Umsatz von bis zu 100.000 Euro Umsatz im Jahr abgesichert werden. Die Anzahl der Sicherungsscheine ist dabei nicht begrenzt. (ts)