Fahrern, die nun eine Stunde früher oft noch in der Dämmerung unterwegs sind, empfiehlt der ADAC, in den nächsten Wochen besonders aufmerksam zu fahren. Es muss ständig damit gerechnet werden, dass Rehe, Wildschweine und Hirsche unverhofft die Straßen überqueren, weil sie vom ersten frischen Grün auf den Feldern angezogen werden. Dies gilt auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind.
Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben – einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug beispielsweise in den Gegenverkehr gerät. Die Eigensicherung funktioniert somit nur, wenn man die Fahrspur stur beibehält und voll auf die Bremse tritt.
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker einschaltet, das Warndreieck aufgestellt, gegebenenfalls Verletzte versorgt und die Polizei verständigt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet, so der ADAC. (ah)
Umstellung auf Sommerzeit
Mit der Umstellung auf die Sommerzeit (eine Stunde vor) am kommenden Sonntag, 25. März, erhöht sich das Risiko für Wildunfälle.