Die Kläger fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Das Gericht betonte, dass die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt worden seien. Trotz harter Folgen gehe der Schutz von Mensch und Umwelt vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Die in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stickstoffoxidwerte ergäben zweifelsfrei, dass Grenzwerte überschritten wurden und künftige Überschreitungen zu befürchten seien. Der Senat sei verpflichtet gewesen, zu handeln. Das Gericht stütze seine Entscheidung auf etwa 300 Wissenschaftler, nach deren einhelliger Auffassung die größte Einwirkung von Feinstaub auf die Luft durch den Straßenverkehr erzeugt werde, betonte der Richter.
Umweltzone Berlin: Klage abgewiesen
Die 2008 in Berlin eingeführte Umweltzone bleibt bestehen. Mit dieser Entscheidung wies das Berliner Verwaltungsgericht am 9. Dezember die Sammelklage von elf Autofahrern ab, die in dem 88 Quadratkilometer großen Gebiet wohnen.