Der Verwaltungsgerichtshof in München hat mit seinem Urteil vom 8. Januar 2015 (Aktenzeichen 11 CS 14.2389) verdeutlicht, dass der Führerschein entzogen werden kann, wenn sich ein Fahrer besonders aggressiv im Straßenverkehr zeigt und dadurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Konkret hatte ein Fahrer erst einen Fußgänger gestreift, diesen anschließend auf den Kopf geschlagen und die eigene Ehefrau, die beruhigend eingeifen wollte, ins Gesicht geschlagen. Zu Hilfe eilende Passanten beschimpfte der aufgebrachte Fahrer. Schließlich schlug er vor lauter Wut mit der rechten Faust die Heckscheibe seines Pkws ein. Das Amtsgericht München bewertete diese Taten mit zehn Punkten im Zentralregister, gleichzeitig forderte die Fahrerlaubnisbehörde ihn zum Nachweis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auf. Als er diesen nicht vorlegte, entzog sie ihm den Führerschein für drei Monate. Zu Unrecht fand der Fahrer, zu Recht urteilte aber der Verwaltungsgerichtshof. (akp)
Urteil: Führerscheinentzug wegen Aggressivität
Bei einem besonders gewalttätigen Verhalten im Straßenverkehr kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn der Betroffene die Höchstpunktzahl im Verkehrszentralregister nicht erreicht hat.