Urteil: Vertretung einer GmbH

16.12.2013 14:28 Uhr

Zwei geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH können ihre Vertretungsbefugnis gegenseitig auf Ressorts verteilen, so dass jeder in seinem Ressort alleinvertretungsbefugt ist.

Das entschied das Oberlandesgericht München. Die beiden geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH waren grundsätzlich nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Sie hatten einzelne Geschäftszweige jedoch untereinander aufgeteilt, und zwar in den Bereich „kaufmännischer Bereich“ und „Fuhrpark“. In diesen Bereichen handelten sie eigenständig und traten alleinvertretungsberechtigt auf. Hierüber hatten sie eine einvernehmliche Regelung getroffen. Dies ist zulässig, in einem solchen Umfang ist nämlich noch nicht von einer faktisch umfassenden Einzelvertretungsbefugnis auszugehen. Cornelia Trachte-Wagels

Oberlandesgericht München, Urteil vom 19. September 2013, Aktenzeichen 23 U 1003/13

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