Auch die Verkehrsbetriebe der Stadt Fürth beteiligen sich daran. Die Neuregelung zum Alkoholkonsum orientiert sich an den entsprechenden städtischen Satzungen, die den Konsum alkoholischer Getränke in bestimmten öffentlichen Anlagen untersagen. In die Hausordnung der VAG wird ein entsprechender Passus aufgenommen. Die Regelung gilt für alle Linienfahrzeuge, nicht aber für gesondert angemietete Fahrten oder auch die beliebten Glühweinfahrten im Advent. In der ersten Phase geht es vor allem um die Information der Fahrgäste. Der Konsum alkoholfreier Getränke sowie das Essen sind weiterhin erlaubt. „Es geht uns nicht darum, Fahrgäste, die etwas getrunken haben, von der Beförderung auszuschließen“, stellt Tim Dahlmann-Resing, Geschäftsbereichsleiter Planung, Marketing und Vertrieb klar. „Jeder, der bei einer Feier, im Restaurant oder auf dem Volksfest Alkohol getrunken hat, kann selbstverständlich weiterhin mit uns nach Hause fahren.“ Fahrgäste, die andere belästigen, könnten bereits heute von der Beförderung ausgeschlossen beziehungsweise des Platzes verwiesen werden. Aber, und hier hakt der Betriebsleiter Konrad Schmidt ein, habe die Entwicklung der vergangenen Jahre die Thematik verschärft. Fahrgäste fühlten sich zum Teil unsicher, gerade wenn ganze Gruppen lautstark die Flaschen kreisen lassen, so Schmidt. „Beim Alkoholkonsum handelt es sich zwar um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir sicherlich nicht lösen können, aber wir sind betroffen und müssen mit Blick auf die Mehrzahl unserer Kunden aktiv werden.“ (ah)
VAG untersagt Konsum von Alkohol in Bahn und Bussen
Ab 1. Januar 2001 gilt in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie in den U-Bahnhöfen der Nürnberger VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft ein Konsumverbot für Alkohol.