„Damit kommt endlich wieder Bewegung in das Verfahren“, sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. „Denn die Verkehrsunternehmen brauchen so schnell wie möglich eine Rechts- und Planungssicherheit“, so Wolff weiter. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hatten mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom Frühjahr 2011 Vorschläge für einen politischen Konsens über das PBefG unterbreitet. Damit habe die Branche einen entscheidenden Beitrag geleistet, die von Gerichtsentscheidungen und politischem Stillstand geprägte Situation voranzubringen. „Wir rechnen zwar nicht damit, dass der Regierungsentwurf alle unsere Forderungen erfüllt“, sagt Wolff, „aber er ist die notwendige Basis für die weitere Diskussion.“ Jetzt sei es Aufgabe von Bundestag und Bundesrat, eine politische Entscheidung über den Ordnungsrahmen im Nahverkehr zu treffen, so Wolff weiter. Der VDV werde sich auch im weiteren Verfahren für ein ausgewogenes Verhältnis von kommunaler Daseinsvorsorge und unternehmerischer Initiative einsetzen. Zur von der Bundesregierung angestrebten Liberalisierung des Fernbusverkehrs merkt Wolff an: „Der VDV begrüßt grundsätzlich neue Konzepte zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Wichtig ist dabei aber, dass vorhandene Eisenbahnstrecken, die im Rahmen öffentlicher Daseinsvorsorge betrieben werden, nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Der VDV werde den Entwurf sehr genau daraufhin prüfen, ob der Nahverkehr auf Schiene und Straße hinreichend geschützt wird. „Auf das ausgewogene Verhältnis kommt es an“, so Wolff. (ah)
VDV: „Endlich Bewegung in der PBefG-Novelle“
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt, dass die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) beschlossen hat.