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VDV: Für einen fairen Umgang mit ÖPNV-Daten

10.09.2018 15:00 Uhr
VDV: Für einen fairen Umgang mit ÖPNV-Daten
© Foto: VDV

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht die Pläne der EU-Kommission, Daten aus dem Geschäftsbetrieb öffentlicher Verkehrsunternehmen uneingeschränkt an Dritte weitergeben zu müssen, kritisch.

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Mit der angestrebten Neuregelung der „Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (PSI-Richtlinie) sollen neben Behörden auch öffentliche Verkehrsunternehmen zur Daten-Weitergabe verpflichtet werden. Dies ist laut VDV jedoch ein gravierender Eingriff in die Märkte der Mobilitätsdienstleistungen. Außerdem führe dies zu Wettbewerbsnachteilen für die einheimischen Betreiber des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die letztlich zulasten der Fahrgäste und der meist kommunalen Eigentümer gehen würden. „Für jedes Unternehmen sind die Daten aus dem operativen Geschäft wichtige und wertvolle Grundlage, um Kunden zu gewinnen und Märkte zu erobern. Das ist für die Verkehrsunternehmen nicht anders als bei jedem anderen Unternehmen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass unsere Betriebe in der Regel einem öffentlichen Eigentümer, also zum Beispiel einer Stadt oder einem Kreis gehören“, erklärt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. „Die Verkehrsunternehmen teilen in vielen Digitalisierungsprojekten bereits ihre Daten, meist in Kooperation mit anderen Mobilitätsdienstleistern, auf digitalen Plattformen, um dem Kunden immer mehr neue Angebote anzubieten.“

Die PSI-Richtlinie würde den Verkehrsunternehmen die Möglichkeit nehmen, ihre Angebote zu verbessern oder digitale Geschäftmodelle zu investieren. „Am Ende profitieren nur private Datenkraken davon. Und die sind ihrerseits nicht verpflichtet, ihre Daten zu teilen“, fügt Wolff hinzu. Den Schaden hätten letztlich die öffentlichen Aufgabenträger, wenn auf Grund des verzerrten Wettbewerbs und der fehlenden Einnahmequellen der Kostendeckungsgrad im ÖPNV sinke. „Auch die Behauptung, dass die Daten, die in Verkehrsunternehmen entstehen, bereits durch die öffentliche Hand bezahlt seien, trifft nicht zu, denn die wesentliche Finanzierung der Verkehrsunternehmen erfolgt aus Fahrgeldeinnahmen.“ (ts)

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