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VDV: Kritik des Bundesrechnungshofes an ÖPNV-Rettungsschirm unbegründet

01.06.2021 14:48 Uhr
VDV: Kritik des Bundesrechnungshofes an ÖPNV-Rettungsschirm unbegründet
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff
© Foto: VDV

Der VDV hat die aktuelle Kritik des Bundesrechnungshofs an einer Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms zurückgewiesen.

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Die Notwendigkeit der Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms für das Jahr 2021 hat der Bundesrechnungshof aktuell in Frage gestellt, da nach Ansicht des Bundesrechnungshofes er tatsächliche Finanzbedarf der Branche nicht so hoch ausfallen dürfte, wie befürchtet. Diese Position weist der der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zurück. Für eine Bewertung der tatsächlichen Einnahmenverluste bei den Verkehrsunternehmen müsse nicht nur das Jahr 2020 betrachtet werden, sondern die beiden Pandemiejahre 2020 und 2021, erklärte der VDV.

„Nimmt man bei einer Fortführung des Rettungsschirms richtigerweise beide durch die Pandemie massiv beeinflussten Jahre in den Blick, liegen die prognostizierten Schäden bei insgesamt rund sieben Milliarden Euro, 3,3 Milliarden Euro für 2020 und mit Stand Mai 2021 bei rund 3,6 Milliarden Euro für dieses Jahr“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Mai 2021 sieht vor, dass sich die Bundesregierung auch in 2021 mit einer weiteren Milliarde an der Fortführung des Rettungsschirms beteiligen wird.

Argumente des Bundesrechnungshofs nicht stichhaltig

„Die vom Bundesrechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages formulierte Kritik halten wir für nicht stichhaltig“, betonte Wolff. „Denn der Rechnungshof betrachtet dabei ausschließlich rückblickend den Rettungsschirm des Jahres 2020 ohne die Gesamtkonstellation zu berücksichtigen. Richtig ist, dass aufgrund der Höhe des Bundesanteils von 2,5 Milliarden Euro in Relation zu dem beantragten Schadensausgleich für 2020 (ca. 3,3 Milliarden Euro) noch keine hälftige Länderbeteiligung erreicht werden konnte. Mit der Fortführung des Rettungsschirms in 2021 wird sich dies jedoch ändern.“

Der Anteil des Bundes an den ÖPNV-Rettungsschirmen 2020 und 2021 belaufe sich damit auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro, was „50 Prozent des für diese beiden Jahre prognostizierten Gesamteinnahmeverlustes der Branche entspricht“, sagte Wolff. „Damit wird die jeweils hälftige Finanzierung, die zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde, auch umgesetzt.“ Während der Bund im letzten Jahr die 2,5 Milliarden Euro für den Rettungsschirm schnell zur Verfügung gestellt und damit den Großteil der Verluste in dem Jahr ausgeglichen habe, werde sich dieses Verhältnis 2021 umkehren. „Nun werden die Länder den überwiegenden Anteil aus eigenen Mitteln beisteuern. Dies ist nur folgerichtig und auch wir als Branche haben uns – entsprechend der gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern in der Ministerpräsidentenkonferenz – immer für einen paritätischen Ausgleich der entstehenden Verluste durch Bund und Länder eingesetzt. Ohne die Fortführung des Rettungsschirmes wäre die Branche bald gezwungen, die Leistungen spürbar zu kürzen“, führte Wolff weiter aus.

Vorkrisenniveau noch in weiter Ferne

Zudem unterstreicht der VDV, dass – unabhängig von den Zahlen der Jahre 2020 und 2021 –man sich dem hohen Vorkrisenniveau bei den Fahrgastzahlen voraussichtlich erst mit einem Zeitversatz nach dem Ende der Pandemie annähern werde. „Die Arbeits- und Einkaufsmobilität hat sich zwischenzeitlich genauso geändert wie das Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmittel wieder vollumfänglich hergestellt werden muss. Das wird sich auch auf der Einnahmenseite niederschlagen“, sagte Wolff abschließend.

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