1. Die neuen Regelungen des PBefG sollten eine Vielfalt der Vergabemodelle zulassen, aus der der Aufgabenträger, das für seine Bedingungen beste Modell wählt. Präferenz sollten Modelle mit Wettbewerbscharakter haben. 2. Es muss Klarheit über die Zuständigkeiten zwischen Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden geschaffen werden. Die Genehmigungserteilung im Sinne eines Zuschlages muss bei öffentlichen Zuschüssen in wettbewerblichen Verfahren vom Aufgabenträger entschieden werden. 3. Ein weiterer Punkt von zentraler Bedeutung ist, dass die heutigen Initiativ- und Gestaltungsrechte des PBefG beibehalten werden. Nur unter dieser Bedingung wird unternehmerische Initiative gefördert. 4. Zur Vermeidung von Remanenzkosten und sozialen Verwerfungen sollten in zukünftigen Wettbewerbsverfahren Endschaftsregelungen, etwa für die Mitarbeiter und Betriebshöfe, eingeführt und zum Teil gesetzlich geregelt werden. 5. Zur Etablierung des Wettbewerbs für infrastrukturintensive Betriebe sind ergänzende Regelungen, insbesondere zur Trennung von Netz und Betrieb, erforderlich.
Veolia zur Novellierung des PBefG
Veolia formuliert fünf Thesen zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes.