Beide Gewerkschaften legten dazu ein Gutachten vor. Danach sind Tariftreuereglungen mit dem EU-Recht vereinbar. Die Vergabeverordnung gebe den Auftraggebern das Recht, Tariftreue zu verlangen. "Wir fordern Bund und Länder auf, die Möglichkeiten zum Schutz vor Lohndumping durch Tariftreuegesetze voll auszuschöpfen", erklärten Verdi-Vorstand Erhard Ott (Foto) und Transnet-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Zimmermann. "Die jüngst entstandene Rechtsunsicherheit dürfte nach unserem Gutachten vom Tisch sein." Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum niedersächsischen Vergabegesetz ("Rüffert-Urteil"). Nach dem Gutachten ist das Rüffert-Urteil nicht auf den Verkehrsbereich übertragbar, da es bei diesem um die Auslegung der EU-Entsenderichtlinie ging. Für die Vergabe von Verkehrsleistungen gelte aber nicht die Entsenderichtlinie, sondern die EU-Verordnung 1370/2007. Sie tritt am 3. Dezember 2009 europaweit in Kraft. Diese Verordnung, so Ott und Zimmermann, "ermöglicht es den Auftraggebern, bei Vergaben im Verkehrsbereich umfangreiche Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer zu machen." Dies stehe auch nicht dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen entgegen. "Sozialstandards widersprechen weder der Dienstleistungs- noch der Niederlassungsfreiheit", fassen Ott und Zimmermann das Ergebnis des Gutachtens zusammen. "Öffentliche Auftraggeber haben also das Recht, die Anwendung von Tarifverträgen zu verlangen." Der Gesetzgeber in Deutschland solle dies nun verbindlich vorschreiben. Das komplette Gutachten unter: http://presse.verdi.de/download-center/pressemappe/data/gutachtentariftreue_endfassung_080825.pdf
Verdi und Transnet: Tariftreue mit EU-Recht vereinbar
Verdi und die Gewerkschaft Transnet sprechen sich für Tariftreueregelungen bei der Vergabe von Verkehrsleistungen aus.