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VG Potsdam entscheidet gegen BEX

28.03.2011 14:50 Uhr
VG Potsdam entscheidet gegen BEX
© Foto: DB AG

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Klage der DB-Tochter BEX gegen eine Linienverkehrsgenehmigung der Autobahn-Express Schnelllinienbus GmbH abgewiesen.

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Die AutobahnExpress Schnellbuslinien GmbH hat am 23. März 2011 einen Rechtssieg gegenüber der Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH (BEX) erringen können. Die DB-Tochter hat die Fernbuslinienkonzession Potsdam – Leipzig von AutobahnExpress angefochten. Zu diesem Zweck wollte die DB die vor vielen Jahren stillgelegte Haltestelle Potsdam Hauptbahnhof auf ihrer Buslinie Berlin – München reaktivieren, um ihren Verkehr so ausgestalten zu können, dass AutobahnExpress keine Linienkonzession hätte erhalten können. In dem Gerichtsverfahren entschied das VG Potsdam, dass BEX in ihren Rechten durch den Konkurrenzantrag nicht verletzt worden sei, da ihr – da sie die Konzession nicht in Anspruch genommen habe - kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei. Klagen gegen Konzessionen setzt damit eine konkrete Betroffenheit des Klägers voraus. (akp)
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