Am 20. März 2018 erörtern die Mitglieder des Verkehrsausschusses (TRAN) des EU-Parlaments die sozialen und marktbezogenen Aspekte des sogenannten „Mobility Package“. Dieses Gesetzesvorhaben soll mehrere Verordnungen und Richtlinien des Sektors grundlegend revidieren. Dabei stehen laut WBO neben den spezifischen Entsenderegelungen im Straßenverkehr Änderungsanträge zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum neuen „smarten“ Tachographen im Fokus.
Der neue Smart Tacho wird ab dem Jahr 2020 verpflichtend für alle grenzüberschreitenden Verkehre eingeführt. Durch neue Funktionen sollen Straßenkontrollen damit effizienter und effektiver möglich sein als bisher. Der Datenschutz des Fahrpersonals spiele dabei jedoch keine Rolle. So sei vorgesehen, dass alle aufgezeichneten Daten, darunter die Identität und Tätigkeiten des Fahrpersonals, in Echtzeit in eine nationale Datenbank transferiert, daraus mögliche und vermeintliche Verstöße generiert und anschließend die zuständigen relevanten Kontrollbehörde innerhalb der EU benachrichtigt werden sollen.
Der WBO ist der Ansicht, dass diese Ideen unter dem Eindruck der teilweise untragbaren Zustände in der Güterbeförderung auf den Straßen Europas entstanden sind. Innerhalb der Personenbeförderung gebe es jedoch kein Nomadentum, sowie keine wesentlichen Entsende- oder Kabotage-Verstöße. Durch diese Themen des Gütersektors gerate die Personenbeförderung aber wiederholt in Mithaftung, denn auch der neue smarte Tachograph unterscheide nicht zwischen Bus und Lkw.
Laut WBO entschärfen nur Markus Ferber von der CSU und Norbert Lins von der CDU mit ihrem Änderungsantrag diesen Generalverdacht. Demnach sollten nicht alle Daten des smarten Tachographen, sondern nur die Positionsdaten und die Daten der kommenden Fernabfrage in die nationale Datenbank fließen. Die personenbezogenen Daten des Fahrpersonals sollten ausgenommen werden.
Die vorentscheidende Abstimmung im TRAN, dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments, ist für den 24. Mai 2018 angesetzt. (ts)