Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen. Auch bei der Haftpflichtversicherung kann es bei Benutzung von Sommerreifen auf Schnee zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen, wenn der Unfall nachweislich mit Winterreifen hätte vermieden werden können. Die neue Regelung gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung" - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Es gehe auch um mehr Klarheit für die Polizei bei Kontrollen, betont das Verkehrsministerium. Einige Automobilverbände kritisierten die Ausnahmeregelungen für Lkw und Busse. Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hingegen begrüßt die Klarstellung in der StVO: „Eine gute Entscheidung des Bundesrates, die die realen Gegebenheiten auf der Straße und im Fahralltag widerspiegelt. Sicherheit steht für unsere Busunternehmer, speziell im Winter, an oberster Stelle. Die positiven Erfahrungen mit dieser Form der Bereifung wurden nun in der StVO berücksichtigt“, so WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber. Seit langem sei unter Busunternehmern aus Erfahrung bekannt, dass die Reifen der nicht angetriebenen Lenkachse aufgrund von Konstruktion und den Gewichtsverhältnisse bei Omnibussen ganz anderen physikalischen Belastungen ausgesetzt sind als die Reifen der Antriebsachse. Sie werden deshalb mit den üblichen Ganzjahresreifen gefahren. Per Verordnung werde dieser Erfahrungswert - bestätigt durch ein Gutachten der DEKRA vom 15. März 2010 – nun eindeutig gesetzlich geregelt. (akp)
Winterreifen-Pflicht ab nächster Woche
Der Bundesrat beschloss am Freitag, 26. November 2010, die Einführung einer Winterreifen-Pflicht. Für Lkw und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen sind als Ausnahme Winter- oder Allwetterreifen nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.