Die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV seien ohne einen Finanzausgleich durch Bund und Länder nicht dazu verpflichtet, saubere Busse gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (§ 5 Abs. 1 SFBG) zu beschaffen, schreiben die beiden Rechtsanwälte Sibylle Barth und Hubertus Baumeister von der Anwaltskanzlei BBG und Partner in einem Beitrag der Zeitschrift Infrastrukturrecht (Ausgabe 6/2024) zum Thema Elektrifizierung des ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe ohne Finanzausgleich.
Der ÖPNV stehe angesichts gestiegener Kosten vor „massiven Finanzierungsproblemen“, schreiben die beiden Juristen weiter. Bislang herrsche die Auffassung vor, dass „die Kommunen auch die Elektrifizierung ihrer Busflotte gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (§ 5 Abs. 1 SFBG) auf der Grundlage der europäischen Clean Vehicle Directive (CVD) selbst tragen müssen“. Weitere Kosten entstünden durch den oftmals erforderlichen Neubau von Betriebshöfen. „Insgesamt droht der ÖPNV angesichts dieser Finanzierungslast in eine schwere Krise zu geraten“, wird in dem Beitrag gewarnt.
In dem Beitrag wird argumentiert, dass der Bund keine Aufgaben auf die Kommunen übertragen dürfe. Die Länder können dies zwar tun, sind in einem solchen Fall einer Übertragung von Aufgaben aber auch dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Für die kommunale Antriebswende bedarf es deshalb einer umfassenden finanziellen Förderung durch Bund und Länder, wenn die Busflotten auf saubere Antriebe umgestellt werden müssen.
Die gelte auch, „wenn die Kommission vermutlich zu Recht auf erwartete positive wirtschaftliche Effekte durch E-Busse im Blick auf Kaufpreis, Gesamtbetriebskosten und zu erwartender geringerer Kosten im Vergleich zu fossilen Brennstoffe hinweist“. Unterbleibe eine Förderung von Bund und Ländern, sei „zumindest in Regionen mit weniger Finanzmitteln eine Abwärtsspirale im Bereich des ÖPNV zu befürchten“, warnen die Rechtsanwälte.
Allerdings sei der Weg in die Elektrifizierung der kommunalen Busflotte jenseits von Rechtspflichten der Kommunen mittelfristig „unausweichlich und wird auch Eigenmittel erfordern“, heißt es weiter.