Das Unternehmen stellt klar, dass im Rahmen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht werden. Werksärztliche Untersuchungen finden erst im Zuge des konkreten Einstellprozesses statt, den jeder Bewerber vor oder nach einer endgültigen Zusage für die jeweilige Stelle durchläuft. Teil dieser werksärztlichen Untersuchung ist auch eine Blutuntersuchung. Die Ergebnisse verbleiben beim Werksarzt, der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Der Werksarzt teilt der Personalabteilung mit, ob der Bewerber für die Stelle gesundheitlich geeignet ist oder nicht. Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers werden die Befunde vom Werksarzt direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Einstelluntersuchungen, die zum Beispiel bei Jugendlichen oder für Mitarbeiter im Gastronomiebereich sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es bei Daimler seit mehr als 30 Jahren. Mit dem Gesamtbetriebsrat wurde dazu eine Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen. Bei Einstelluntersuchungen wird geprüft, ob der Bewerber für die Stelle, auf die er sich beworben hat, arbeitsfähig ist. Die Einstell- und Blutuntersuchungen werden im Rahmen der Fürsorgepflicht des Unternehmens zum Schutz des Mitarbeiters vorgenommen. Sie dienen im Sinne der Prävention dazu, arbeitsbedingte gesundheitliche Schäden zu vermeiden sowie Einsatzeinschränkungen festzustellen. Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz des Innenministeriums hat die Daimler AG einer Stellungnahme aufgefordert, die das Unternehmen unverzüglich abgegeben hat. Die Behörde hat die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Daimler weist Vorwürfe zurück
Die Daimler AG weist Vorwürfe zurück, dass das Unternehmen bei Einstelluntersuchungen gegen den Datenschutz und Arbeitsrecht verstößt. Medien hatten berichtet, Daimler würde bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern fragwürdige Methoden anwenden, indem Bewerber schon während des Bewerbungsverfahrens Blutproben abgeben müssten.