Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will Klage gegen die Wahl von VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch sowie zwei weiteren VW-Vertretern an die Spitze des MAN-Aufsichtsrats beim Landgericht München einreichen. Neben Piëch geht es um die Wahl von Audi-Chef Rupert Stadler sowie VW-Nutzfahrzeug-Chef Stephan Schaller. Die Schutzgemeinschaft verwies auf unlösbare Interessenkonflikte der drei von VW entsandten MAN-Aufsichtsräte. Nach den aktuellen Plänen will VW seine Nutzfahrzeugsparte mit MAN sowie dem schwedischen Nutzfahrzeugkonzern Scania zusammenlegen. An Scania, wo mit VW-Chef Martin Winterkorn ebenfalls ein Abgesandter von VW den Aufsichtsrat führt, halten die Wolfsburger 35 Prozent der Stimmrechte, an MAN knapp 30 Prozent. Es sei äußerst zweifelhaft, ob die VW-Vertreter etwa bei Bewertungsfragen im Interesse der MAN-Aktionäre entscheiden würden. Zudem liege der Verdacht des Verstoßes gegen das Mitbestimmungsgesetz vor. Medienberichten zufolge soll es im Vorfeld der MAN-Hauptversammlung Absprachen zwischen Piëch und MAN-Betriebsratschef Lothar Pohlmann gegeben haben. Piëch soll sich mit dem Versprechen, MAN nicht zu zerschlagen und die Mitbestimmung im Unternehmen nicht anzutasten, die Zustimmung der Gewerkschafter für seine Wahl gesichert haben. Pohlmann und Piëch bestreiten das.
MAN-Aufsichtsratswahl kommt vor Gericht
Aktionärsschützer klagen: VW-Aufsichtsratschef Piëch soll sich mit Betriebsrat im Vorfeld abgesprochen haben