Schülerverkehre: Neuer Katalog des Bundesverkehrsministeriums

13.01.2026 11:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schüler an einer Bushaltestelle eines Linienbusses in Mecklenburg-Vorpommern
Der angepasste Katalog soll laut BMV als Bestandteil von Verträgen zur Schülerbeförderung aufgenommen werden
© Foto: picture alliance/dpa-Zentralbild/Jens Büttner

Das Bundesverkehrsministerium hat einen angepassten Anforderungskatalog für Schulbusse veröffentlicht und empfiehlt, diesen zum Inhalt von Verträgen zu machen.

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat einen aktualisierten Anforderungskatalog für Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern veröffentlicht. Der angepasste Katalog soll als Bestandteil von Verträgen zur Schülerbeförderung aufgenommen werden, worauf das BMV hinweist. Der Anforderungskatalos wurde auf der Seite des BMV veröffentlicht, wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) schreibt. Für bis zum 30. Juni 2026 neu zugelassene Busse gilt die Fassung des Anforderungskatalogs von 2005. Für Busse, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals zugelassen wurden, gilt die neue Fassung.

Belange der Kinder stärker Rechnung tragen

Der Katalog soll die über die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. die UN-Regelung Nr. 107 und Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) hinaus bereits bestehenden Anforderungen vereinheitlichen und ergänzen. Ziel ist es laut BMV, Belange der Kinder und – soweit möglich – ihren Verhaltensweisen stärker Rechnung zu tragen. Außerdem fasst der Katalog die wichtigsten Vorschriften für die in dieser Verkehrsart eingesetzten Kraftfahrzeuge zusammen. Der Katalog wurde vom BMV mit den zuständigen obersten Landesbehörden abgestimmt.

Bestandteil von Verkehrsverträgen

Der Anforderungskatalog sollte mithin Bestandteil der Verträge zwischen Verkehrsunternehmen und den Trägern für die Schüler- oder Kindergartenkinderbeförderung sein, die in den Ländern als verantwortliche Stellen die Beförderungsleistungen vergeben. Ergänzungen und Änderungen des Katalogs sind möglich und den verantwortlichen Stellen vorbehalten. Allerdings empfiehlt das BMV, dass „Abweichungen das Ziel der bundeseinheitlichen Anwendung nicht in Frage stellen sollten“, schreibt der bdo.

HASHTAG


#Schülerverkehr

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.