Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat einen aktualisierten Anforderungskatalog für Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern veröffentlicht. Der angepasste Katalog soll als Bestandteil von Verträgen zur Schülerbeförderung aufgenommen werden, worauf das BMV hinweist. Der Anforderungskatalos wurde auf der Seite des BMV veröffentlicht, wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) schreibt. Für bis zum 30. Juni 2026 neu zugelassene Busse gilt die Fassung des Anforderungskatalogs von 2005. Für Busse, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals zugelassen wurden, gilt die neue Fassung.
Belange der Kinder stärker Rechnung tragen
Der Katalog soll die über die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. die UN-Regelung Nr. 107 und Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) hinaus bereits bestehenden Anforderungen vereinheitlichen und ergänzen. Ziel ist es laut BMV, Belange der Kinder und – soweit möglich – ihren Verhaltensweisen stärker Rechnung zu tragen. Außerdem fasst der Katalog die wichtigsten Vorschriften für die in dieser Verkehrsart eingesetzten Kraftfahrzeuge zusammen. Der Katalog wurde vom BMV mit den zuständigen obersten Landesbehörden abgestimmt.
Bestandteil von Verkehrsverträgen
Der Anforderungskatalog sollte mithin Bestandteil der Verträge zwischen Verkehrsunternehmen und den Trägern für die Schüler- oder Kindergartenkinderbeförderung sein, die in den Ländern als verantwortliche Stellen die Beförderungsleistungen vergeben. Ergänzungen und Änderungen des Katalogs sind möglich und den verantwortlichen Stellen vorbehalten. Allerdings empfiehlt das BMV, dass „Abweichungen das Ziel der bundeseinheitlichen Anwendung nicht in Frage stellen sollten“, schreibt der bdo.