Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort künftig leichter eingerichtet werden. Das sehen einige Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht vor, denen der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung mit einigen Änderungen zugestimmt hat. Die Neuregelungen sollen nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) den Rahmen für Entscheidungen vor Ort erweitern, für die bestimmte Voraussetzungen bestehen. Verbessert werden soll damit auch das Miteinander von Autos, Bussen und Bahnen, Radlern und Fußgängern.
Einige wichtige Änderungen:
Tempo-30-Zonen
Die Anordnung von Tempo-30-Zonen soll leichter werden, und zwar nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch auf Vorfahrtstraßen. Konkret geht es etwa um Straßen an Spielplätzen. Bei Schulen soll es nicht nur direkt davor möglich sein, sondern auch auf hochfrequentierten Schulwegen. Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen sollen flexibler geschlossen werden können, damit der Verkehr leichter fließt. Bisher ist es bei Lücken bis 300 Meter möglich - künftig können es bis zu 500 Meter sein.
Sonderspuren I
Sonderfahrstreifen oder extra Ampelschaltungen für Linienbusse werden leichter möglich – ebenso das Bereitstellen „angemessener Flächen“ für rollende und abgestellte Fahrräder sowie für Fußgänger.
Sonderspuren II
Ämter sollen auch Fahrstreifen zum Erproben klimafreundlicher Mobilität einrichten können – etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen.
Sicherheit
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll ein Verbot kommen, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde abzuschalten. Vor allem auf Autobahnen könne es oft zu schweren Unfällen kommen, wenn Lastwagen etwa am Ende eines Staus auf Fahrzeuge auffahren, heißt es zur Begründung. Solche Systeme warnen bei drohenden Kollisionen und verringern das Tempo automatisch. Geregelt werden auch Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge.