Demnach müssen nun Touristen einen Aufschlag von fünf Prozent auf die Übernachtung zahlen. Einzig Geschäftsreisende sind von der Steuerabgabe ausgenommen. Trotz der massiven Kritik hielt der Senat an seinen Plänen fest und setzte das im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgeschriebene Vorhaben um. Die City Tax wird somit für alle Reservierungen seit dem 1. Januar 2014 erhoben und vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung des Beherbergungsbetriebs wird sie gesondert ausgewiesen. Reservierungen, die bis zum 31. Dezember 2013 vorgenommen wurden, werden nicht mit der City Tax besteuert, unabhängig davon, ob die Übernachtung erst 2014 wahrgenommen wird, erklärt der WBO. Die City Tax wird in Berlin zentral vom Finanzamt Marzahn-Hellersdorf verwaltet. Merkblätter und Vordrucke von der Senatsverwaltung für Finanzen finden sich unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php.
Berlin ist seit Jahren beliebtestes Städtereiseziel für deutsche Bustouristen. Aber die Restriktionen durch die Umweltzone haben laut WBO bereits bei einer Vielzahl der Unternehmer zu Unmut geführt. Die City Tax, die Berliner Besucher zukünftig als Aufpreis auf ihr Hotelzimmer zahlen sollen, führe nun zu weiterem Misstrauen. Hinzu komme, dass auch die Forderung nach einem angemessenen zeitlichen Vorlauf, damit die Kosten rechtzeitig in die Reiseangebote einkalkuliert werden können, völlig außer Acht gelassen worden sei. Der DEHOGA Berlin plant eine Klage gegen die Abgabe. Gerichte hatten vergleichbare Abgaben bereits in Dortmund und Leipzig für ungültig erklärt.
Und auch Dresden hat sich für eine Touristensteuer entschieden. Gäste, die in der Stadt übernachten, müssen von 1. Februar 2014 an pro Tag zusätzlich 1,30 Euro bezahlen, teilt der WBO mit. Dienstreisende und Gäste unter 18 Jahren sind von der Kurtaxe ausgenommen. Die Stadt erhofft sich von der Abgabe jährlich rund fünf Millionen Euro Mehreinnahmen. Mehrere Hotels wollen gegen den Beschluss klagen. (ah)