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Datenerfassung von Hotelgästen in Frankreich

19.04.2016 14:28 Uhr

Touren Service Schweda weist Bus- und Gruppenreiseveranstalter und Reisebüros mit Eigenveranstaltung auf einen neuen Erlass in Frankreich hin, der die Daten von Hotelgästen regelt.

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Demnach sind individualreisende Personen auf Nachfrage des Hotels dazu verpflichtet, eine Reihe persönlicher Daten anzugeben, unter anderem Nationalität, Handynummer und E-Mail-Adresse. Außerdem sind die Hoteliers – wie schon in der Vergangenheit – dazu berechtigt, als Nachweis der Identität einen Ausweis zu verlangen.

Für Gruppenreisen gilt eine vereinfachte Regelung: „Der Reiseleiter oder der Busfahrer kann vom Hotel dazu aufgefordert werden, für seine eigene Person die oben genannten detaillierten Angaben zu machen“, berichtet Touren Service-Geschäftsführer Joachim Schweda. „An das Formblatt mit seinen Daten wird dann lediglich die Zimmerliste der jeweiligen Gruppe angehängt. Über Name und Adresse hinausgehende Daten zu den einzelnen Mitgliedern der Gruppe werden in der Regel nicht erhoben. Was genau auf dieser Zimmerliste stehen muss, ist momentan noch unklar, wir empfehlen deswegen, eine möglichst komplette Liste für alle Fälle dabei zu haben.“ In der Praxis wird die Liste derzeit von kaum einem Hotel verlangt. Weitere Informationen zu Touren Service Schweda unter http://www.touren-service.de. (ah)

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