Experten beraten Entlastungsmaßnahmen

07.08.2008 09:31 Uhr
Hinsken
© Foto: BMWI

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Hinsken MdB (CSU) traf sich am 5. August mit Experten in Berlin um die steigenden Energiekosten und deren Einfluss auf den Tourismus auszuloten.

Neben einer Bestandsaufnahme ging es vor allem darum, entlastende Möglichkeiten zu suchen und entsprechende Vorschläge der betroffenen Branchen aufzugreifen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer bdo wiederholte noch einmal seine wichtigsten Forderungen zur Entlastung der Bustouristik: Klimadiesel-Steuerrückvergütung, Novellierung der Pauschalreiserichtlinie und das Aussetzen der nächsten Stufe der Kennzeichnungsverordnung. Zugleich brachte der Verband zum Ausdruck, dass sich das mittelständische Busgewerbe in der schwersten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik befindet. Mit seiner Einladung zum Meinungsaustausch „Energiekosten und Tourismus“ ins Bundeswirtschaftsministerium gab Hinsken unmissverständlich und wiederholt das Signal, dass er die Sorgen der Tourismuswirtschaft kennt und ernst nimmt. Im einleitenden Statement führte er aus, dass er gewillt ist, der Branche zu helfen, wo es möglich ist. Damit machte er zugleich deutlich, dass es derzeit keine Steuererleichterungen geben wird, da Finanzministerium und Bundesregierung dies aktuell nicht vorsehen. Gleichwohl sieht der Tourismusbeauftragte mit Sorge, dass viele Bundesbürger durch die Energiepreise nicht nur im Urlaub, sondern gerade am Urlaub sparen. Dies habe nicht nur fatale Konsequenzen für den Tourismusstandort Deutschland, sondern auch für die Tourismuswirtschaft insgesamt, die neben steigenden Einkaufspreisen sich nun auch mit einem Rückgang der Buchungszahlen auseinandersetzen muss. Der bdo machte deutlich, dass sich Busbranche in der schwersten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik befindet. Gerade deswegen und auch mit Blick auf die Gleichbehandlung der Verkehrsträger fordert der bdo daher weiterhin eine Klimadiesel-Steuerrückvergütung, d.h. eine Rückerstattung der Mineralöl- und Ökosteuer. Zugleich verwies der bdo auch darauf, dass es kurzfristig Möglichkeiten gibt, das Gewerbe zu entlasten, ohne das zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes bereitzustellen sind. Insbesondere eine Novellierung der Pauschalreiserichtlinie, mit ihrer Preisbindungspflicht von vier Monaten ist notwendig. Auch das Verschieben der nächsten Stufe der Kennzeichnungsverordnung von 2010 auf 2015 würde für etwas Entlastung sorgen, da dann auch weiterhin umweltfreundliche Euro-III-Reisebusse ungehindert in deutsche Städte einfahren können.

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