In Baden-Württemberg sind Busreisen inzwischen wieder erlaubt, die Fahrzeuge dürfen aber nur zur Hälfte besetzt werden. Die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) kritisiert diese Regelung des Landes, die Unternehmen dazu zwingen, draufzulegen, wenn sie unter diesen Bestimmungen Reisen durchführen. Die gbk fordert die Aufhebung dieser Begrenzung, mit der die Bustouristik gegenüber anderen Verkehrsmitteln benachteiligt werde.
Speziell bei Qualitätsfahrzeugen mache eine Auslastungsbegrenzung von 50 Prozent wirtschaftliche Busreisen unmöglich, wie die gbk in einem Schreiben an den baden-württembergischen Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) unter anderem am Beispiel eines Fünf-Sterne-Busses mit dem Zusatzprädikat „Superior“ darlegte. Weil diese Busse nur mit drei Sitzen pro Reihe bestückt sind, dürfen sie nach geltenden Corona-Recht lediglich mit 13 Gästen besetzt werden.
Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Fernlinienbus
Zudem weist die gbk darauf hin, dass andere Bundesländer den Neustart des Busreiseverkehrs nicht von einer Limitierung der Fahrgastzahlen abhängig machen. Der Umstand, dass diese Begrenzungen nicht für baugleiche Fernlinienbusse gelten, bezeichnet die gbk als „enorme Wettbewerbsverzerrung“ zu Lasten überwiegend familiengeführter Traditionsbetriebe.
Weiterhin kritisiert die gbk, dass Start und Ziel von Busreisen in Stadt- oder Landkreisen liegen müssen, in denen die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. „Damit steigt das Risiko, gebuchte Reisen kurz vor Beginn stornieren zu müssen, wenn die Inzidenzen plötzlich wieder steigen“, heißt es in dem Brief an den Minister. „Auf den Kosten für die tagelange Vorbereitung dieser Reise bleibt der Unternehmer sitzen“, sagte der gbk-Vorsitzende Hermann Meyering abschließend.