Mit Blick auf den Grünen Pass, der Menschen mit einer Corona-Schutzimpfung ab Juni diesen Jahres das Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglichen soll, fordert die Bustouristik die gleichen Rechte für ihre Kunden. „Diese dürfen auch nicht durch hohe Inzidenzen in den Herkunfts- und Zielgebieten der Bustouristen eingeschränkt werden“, betonte Hermann Meyering, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk), heute auf einer virtuellen Tagung seines Verbandes in Wolfenbüttel. Dem Verband mit Sitz in Böblingen gehören bundesweit rund 400 Busreiseveranstalter an.
Kein erhöhtes Infektionsrisiko om Bus
Mit dem Grünen Pass sollen Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können oder eine Infektion mit dem Virus hinter sich und deshalb ausreichend Antikörper im Blut haben, ab Juni diesen Jahres innerhalb der Europäischen Union reisen können. Und zwar unabhängig von den Inzidenzen in den Herkunfts- und Zielgebieten der Touristen. „Diese Freiheit muss auch für die Bustouristik gelten“, forderte Meyering auf der gbk-Mitgliederversammlung. „Zumal strenge Hygienekonzepte und hochwertige Lüftungssysteme in den Fahrzeugen garantieren, dass sich die Gäste auf einer Busreise keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.“
Schulausflüge als Ausgleich zu Defiziten im Bildungssystem
Meyering appellierte an die Kultusministerien aller Bundesländer, nach der Pandemie jedem Schüler pro Schuljahr mindestens eine Klassenfahrt mit dem Bus zu ermöglichen. „Denn pädagogisch wertvolle Schulausflüge können einen Beitrag zum Ausgleich jener Defizite im Bildungssystem leisten, die aus Schulschließungen resultieren und eine gesunde Entwicklung junger Menschen in Frage stellen“, betonte der gbk-Vorsitzende. Zudem warnte Meyering die Politik davor, die durch die Corona-Krise sowieso schon stark belasteten Busunternehmer mit der Reform der Insolvenzversicherung für Pauschalreisen in den Ruin zu treiben. Da Busreiseveranstalter die Rückreise ihrer Kunden im Fall einer Insolvenz garantieren können, dürfen sie beim Aufbau des Reisesicherungsfonds nicht genauso stark zur Kasse gebeten werden wie die Veranstalter von Fernreisen mit dem Flieger.