Ab 1. Januar 2008 müssen in Ungarn bei schlechten Sichtverhältnissen nun auch Fußgänger außerhalb vom Ortsgebiet eine Warnweste tragen. Für Radfahrer gilt die Warnwestenpflicht schon seit 1. Juni 2007, meldet der ÖAMTC. Die ungarische Polizei ist nicht befugt, Strafgeld vor Ort einzuheben. Besteht ein Urlauber darauf, seine Strafe bar zu bezahlen, kommt das einem Bestechungsversuch gleich. Ab 1. Januar 2008 gelten neue Bestimmungen für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen. Wenn auf den Packungen keine deutschsprachigen Warnhinweise aufgedruckt sind, darf man nur eine Stange Zigaretten (200 Stück) oder 50 Stück Zigarren importieren. Ein Aufkleber auf der Zigarettenschachtel reicht nicht, um die übliche Richtmenge von 800 Stück einführen zu dürfen. Diese neue Bestimmung gilt innerhalb der EU, auch bei Flugreisen. Aus allen Drittstaaten dürfen 200 Stück Zigaretten eingeführt werden. Diese Mengenbeschränkung gilt auch, wenn die Warnhinweise in deutscher Sprache aufgedruckt sind (etwa bei der Einfuhr von Zigaretten aus der Schweiz). Wenn man in Österreich seinen Wohnsitz hat, dürfen aus der Slowakei, Ungarn und aus dem Samnauntal (Schweiz) weiterhin nur 25 Stück eingeführt werden (außer man kommt per Flugzeug, z.B. aus Budapest oder Kosice).
Neue Bestimmungen rund um Österreich
Warnwestenpflicht, Zigaretteneinfuhr und mehr