„Wir haben einen absoluten Goldstandard bei Pauschalreisen. Jetzt muss auch gut sein“, sagte Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) im Rahmen einer Anhörung zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages. Bei der Anhörung warnten Reiseveranstalter vor zusätzlicher Regulierung der bei deutschen Urlaubern sehr beliebten Pauschalreisen durch eine Änderung der EU-Pauschalreiserichtlinie.
Der DRV wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass 2023 mit 47 Prozent fast jede zweite in Deutschland verkaufte Reise eine Pauschalreise gewesen sei. Der europaweite Anteil von Pauschalreisen liege bei lediglich 14,8 Prozent. Die sehr umfangreichen Verpflichtungen der Pauschalreiseveranstalter würden diese finanziell erheblich belasten und einen Wettbewerbsnachteil darstellen.
Der Reiseveranstalter TUI forderte in seiner Stellungnahme, zusätzliche Belastungen für Pauschalreisen – die den Verbraucherschutz nicht wirksam und nachhaltig verbessern – müssten vermieden werden. Anbieter von Pauschalreisen seien im Vergleich zum Wettbewerb schon heute hochgradig reguliert. Die Novellierung sollte daher so ausgestaltet werden, dass Pauschalreisen auch künftig zu attraktiven Konditionen angeboten werden und im globalen Reisemarkt wettbewerbsfähig bleiben könnten.
Bundesregierung will auf Änderungen dringen
Auch die Bundesregierung sei mit den bisherigen Brüsseler Plänen unzufrieden und dränge auf Änderungen, so eine Vertreterin der Bundesregierung im Tourismusausschuss. Sie erläuterte zu dem EU-Vorhaben, die vorgesehene Anpassung der Definition der Pauschalreise und der verbundenen Reiseleistungen werde zu einer deutlichen Ausweitung des Begriffs Pauschalreise führen. So sollen Buchungen verschiedener Einzelreiseleistungen automatisch als Pauschalreise gelten, wenn sie innerhalb von drei beziehungsweise 24 Stunden erfolgen.
Diese Ausweitung gehe über den Grundgedanken des geltenden Rechts hinaus, das die Pauschalreise als „Rundum-Sorglos-Paket“ ansehe mit umfassender Insolvenzabsicherung. In Zukunft würden jedoch separate Buchungen verschiedener Einzelreiseleistungen in einer Vertriebsstelle nur aufgrund einer zeitlichen Komponente von drei beziehungsweise 24 Stunden zu einer Pauschalreise werden. Für die mittelständisch geprägte Reisebranche hätte die Neuerung „massive Auswirkungen, da sich diese Firmen eine Haftung als Reiseveranstalter nicht leisten könnten“. Auch beim Rücktrittsrecht der Reisenden gibt es nach Ansicht der Bundesregierung noch umfangreichen Beratungsbedarf.
Klares Signal „Pro Pauschalreise“ erwartet
Roosbeh Karimi, Rechtsbeistand des Verbands unabhängiger selbstständiger Reisebüros sagte, die Verbraucher wüssten bei Onlinebuchungen heute oft nicht, was sie buchen würden. In Reisebüros gebe es diese Probleme nicht. In seiner Stellungnahme forderte er ein „klares Signal pro Pauschalreise“.
Die Ansätze des jetzigen Kommissionsentwurfs seien gut gemeint, so Karimi, würden jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Erfolg bleiben. Nur die Anhebung des Schutzstandards weiterer Reiseprodukte insgesamt sowie vereinfachte Informationspflichten könnten zu mehr Transparenz und damit zu einem durchweg besser geschützten europäischen Reisemarkt führen.
Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) betonte in seinem Newsletter, dass „ein allgemeines Lebensrisiko nicht allein auf die Reiseveranstalter übertragen werden kann und ein verhältnismäßiger Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Wirtschaftlichkeit“ erfolgen müsse. Nur zu fairen Stornierungs- und Anzahlungsbedingungen könnten „Pauschalreisen zu fairen Preisen angeboten werden“, so der Verband.