Bereits Anfang 2011 informierte der RDA darüber, dass das Bundesjustizministerium Ende 2010 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ vorgelegt hat. Laut RDA soll mit diesem die Vorschrift des § 312 g BGB „Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr“ erweitert und massiv verschärft werden. Hintergrund für die geplante Gesetzesänderung seien die sogenannten „Abo-Fallen“ im Internet, mit denen Verbraucher, ohne dass diese sich darüber bewusst seien oder dies wollten, zum Abschluss von – vermeintlichen – Verträgen und insbesondere deren Erfüllung gedrängt würden. Im Rahmen des Anhörverfahrens vor dem Bundesjustizministeriums habe sich der RDA gemeinsam mit den Vertretern sämtlicher anderer Branchen, die ihre Waren und Dienstleitungen im Internet anbieten, entschieden gegen das geplante Gesetzgebungsvorhaben ausgesprochen. „Bei den sogenannten ,Abo-Fallen‘ handelt es sich um unseriöses und überwiegend kriminelles Agieren der jeweiligen Anbieter, das der Gesetzgeber gegebenenfalls mit strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden hat, statt die gesamte seriöse Waren- und Dienstleitungsbranche mit massiven Konsequenzen bei Internet-Geschäften zu belasten“, so der RDA in einer Mitteilung. Der Gesetzgeber gehe selbst davon aus, dass den rund 276.062 von der Umstellungspflicht betroffenen Unternehmen hierfür insgesamt Kosten in Höhe von zirka 41,5 Millionen Euro entstünden. Leider habe sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf vom August 2011 den Vorschlägen des Bundesjustizministeriums weitgehend angeschlossen und ihren Entwurf im September 2011 dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme vom Oktober 2011 den Entwurf sogar noch weiter verschärft und fordere, die Buttonpflicht auch auf den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern – B2B-Bereich – auszudehnen. Zwar stünde die endgültige Entscheidung des Bundestags noch aus, dennoch sei damit zu rechnen, dass das Gesetz demnächst beschlossen und umgesetzt werde. Da es voraussichtlich nur eine kurze Umstellungsfrist für die Internetseiten und Bestell- und Buchungsmasken geben werde, wolle der RDA deshalb jetzt schon vorsorglich auf die – voraussichtlichen – künftigen Pflichten bei Internet-Buchungen und -Geschäften und vor allem auf die einschneidenden Konsequenzen bei deren Nichtbeachtung hinweisen. Aus der neuen Gesetzesfassung ergebe sich, dass bei anderer Beschriftung der Bestell- bzw. -Buchungs-Schaltfläche als durch § 312 g Abs. 3 BGB-E vorgesehen (wie z. B. bisher nur: „Bestellen“ oder „Buchen“ usw.) zukünftig keine Verträge mehr zustande kommen könnten. Es müsse also zwingend und gut lesbar auf die Zahlungspflicht bei Betätigung des entsprechenden Bestell- oder Buchungs-Buttons hingewiesen werden. Der Gesetzgeber schreibe hierfür folgende Formulierung oder „eine entsprechend deutliche Formulierung“ vor: „zahlungspflichtig bestellen“. Nach Auffassung des RDA ebenfalls zulässig sei: „zahlungspflichtig buchen“. Zusatzwörter wie „jetzt“ oder „hier“ seien unzulässig. Die Nichterfüllung der Pflichten aus § 312 g Abs. 3 BGB-E habe einschneidende Konsequenzen für die Geschäftstätigkeit auch der Bus-Reiseveranstalter: Während bisher die Nichtbeachtung der Pflichten für den elektronischen Geschäftsverkehr meist nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen (Abmahnungen) zur Folge gehabt habe, kämen zukünftig überhaupt keine rechtswirksamen Verträge und somit auch keine Reiseverträge mehr zustande, wenn den Vorgaben des § 312 g Abs. 3 BGB-E für die Button-Beschriftung nicht entsprochen werde. Die Nichtbeachtung und Nicht-Umsetzung der – voraussichtlichen – neuen Buttonpflicht könne somit schlimmstenfalls sogar die wirtschaftliche Existenz von Unternehmern bedrohen, die sich nicht an die neuen Vorschriften hielten. Die beabsichtigte neue Regelung gelte nicht für Verträge, die durch individuelle Kommunikation, wie zum Beispiel per E-Mail, zustande kämen. Weitere Informationen unter www.rda.de im Rundschreiben des Verbandes, das im Download-Bereich zur Verfügung steht. (ah)
- Informationen des RDA zur Buttonpflicht (91.3 KB, PDF)